Haft für 5-fache Mutter
Vor dem Amtsgericht musste sich eine 44-Jährige verantworten, die mit ihrer Diebstahlserie einen Schaden von über 7.000 Euro verursacht hat. Zu den Taten nahm sie sogar ihre strafmündigen Kinder mit.
Hinzu kommt der Vorwurf, sie habe gemeinsam mit ihrem damaligen Lebensgefährten vor einer Wohnungsräumung über eine Deckenleuchte im Treppenhaus unberechtigt Strom bezogen. Außerdem soll sie eine Verkäuferin als „Schlampe“ beleidigt haben. Trotz der laufenden Ermittlungen soll sie im Mai dieses Jahr erneut in demselben 24/7-Shop gestohlen haben – diesmal einen Jim Beam und Gemüse. In einem weiteren Geschäft entwendete sie laut Anklage eine Flasche Jack Daniel's, die sie unter ihrer Jacke versteckte.
Die Diebstähle räumt die Angeklagte über ihren Verteidiger Björn Wirsching vollständig ein. Sie lebe von Bürgergeld, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss für ihre fünf Kinder im Alter von zehn bis 16 Jahren. Die Hausfrau habe ein massives Alkoholproblem. Eine Entgiftung in Weinsberg sei geplant und vom Jugendamt gefordert worden. Ihre Schulden beziffert sie auf rund 100.000 Euro. „Ich habe die Lebensmittel und den Alkohol gestohlen, weil ich kein Geld mehr hatte. Der viele Alkohol war zu teuer“, sagt die 44-Jährige.
Strafmündige Kinder dabei
„Sie sind da teilweise fünfmal am Tag reinmarschiert“, hält Richterin Uta Herrmann vor. Die Angeklagte habe entweder den Laden direkt mit den Waren verlassen oder diese zunächst eingescannt und anschließend den Bezahlvorgang storniert. Besonders unverständlich sei für die Richterin, dass die Frau ihre Kinder zu den Taten mitnahm. Die 44-Jährige erklärte unter Tränen, ihr damaliger Lebensgefährte habe ihr Konto regelmäßig leergeräumt. „In der letzten Verhandlung gehen Sie mit Bewährung raus – und jetzt liegt so eine Anklage vor“, zeigt sich Herrmann fassungslos.
Auch den Diebstahl im anderen Geschäft räumt die Hausfrau ein. Den übrigen Einkauf habe sie bezahlen wollen, doch auf ihrer Karte sei kein Geld mehr gewesen. Das bestehende Hausverbot im 24/7-Laden habe sie ignoriert. „Ihre Tochter war dabei. Was soll das?“, zeigt sich Herrmann schockiert.
Ein Polizeibeamter bestätigt die Taten. Teilweise habe die Angeklagte gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten und ihren Töchtern gehandelt, von denen zwei bereits strafmündig seien. Nach Angaben des Betreibers entstand in dem 24/7-Shop insgesamt ein Schaden von rund 6.500 Euro bei etwa 150 Diebstählen. Hinzu kommen die Taten im Mai – der Gesamtschaden belaufe sich auf mehr als 7.000 Euro. Angezeigt wurden lediglich 25 Fälle.
Der Betreiber schildert, die Angeklagte habe die Ware regelmäßig eingescannt, den Vorgang storniert und den Laden verlassen. Eine externe Firma wertete die Überwachungsvideos aus. Nachdem ihr Ausweis gesperrt worden war, nutzte sie vorläufige Dokumente oder die Fiktionsbescheinigung ihres damaligen Lebensgefährten, der bereits in Haft saß. Teilweise habe sie auch vor dem Eingang gewartet, bis andere Kunden die Tür öffneten. Rechnungen über den entstandenen Schaden seien nie bezahlt worden. Als es im Mai erneut zu einem Diebstahl kam, verständigte der Betreiber sofort die Polizei. Die Beamten konnten die Angeklagte noch vor dem Laden stellen.
Keine positive Prognose
Vor Gericht wurden Überwachungsvideos gezeigt. Darauf ist zu sehen, wie sie skrupellos die Diebstähle begeht. „Sie können das alles ja kaum schleppen“, kommentiert Herrmann. Weitere Aufnahmen zeigen die Angeklagte mit ihrer kleinen Tochter am Alkoholregal. Der Ladendetektiv des Geschäfts bestätigt den Diebstahl anhand der Aufzeichnungen. „Wir haben den Jack Daniel's bewusst so platziert, dass der Abgriff eindeutig zu erkennen ist.“ Ebenso Bilder der Entziehung elektrischer Energie wurden gezeigt: Eine provisorische Kabelkonstruktion führt von der Deckenleuchte im Treppenhaus durch ein Loch in die Wohnung der Angeklagten. „Ich habe das laienhafte Konstrukt nicht angefasst“, sagt eine Beamtin der Polizei Crailsheim. Der Vermieter gibt an, er habe das Gebäude bereits mit erheblichen Mietrückständen übernommen. „Da zahlte niemand Miete.“
Für die Beleidigung der Verkäuferin entschuldigt sich die 44-Jährige vor Gericht. Ihr damaliger Lebensgefährte soll ihr ebenfalls gedroht haben: „Wenn du den Namen meiner Frau noch einmal in den Mund nimmst, hau ich dir die Fresse ein.“ Der Polizeibeamte, der die Frau im Mai kontrollierte, erklärt, sie sei ihm bereits aus zahlreichen Verfahren bekannt. „Sie ist uns direkt vom Laden in die Arme gelaufen.“ Die 44-Jährige habe den Beamten zwei Kassenbons vorgelegt – einen rund drei Monate alten und einen vom Tattag, auf dem lediglich eine Fertigmischung für einen Euro bezahlt wurde. Bis auf Hackfleisch konnten die sichergestellten Waren wieder verkauft werden. Mehrere Taten werden als gemeinschaftlicher Diebstahl mit ihrem damaligen Lebensgefährten und ihren Töchtern verhandelt.
Das Bundeszentralregister der 44-Jährigen weist 17 Einträge auf – unter anderem wegen Diebstahls, Betrugs, Urkundenfälschung, Beleidigung, Trunkenheit im Verkehr sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz. Sie saß bereits wegen Diebstahls drei Monate in Haft, nachdem sie als Kassiererin Bargeld aus der Kasse ihres Arbeitgebers entwendet hatte. Hinzu kommen zahlreiche weitere Vermögensdelikte, darunter Tankbetrügereien, nicht bezahlte Ratenkäufe und Hotelübernachtungen sowie weitere Betrugsfälle. Das Verfahren wegen Entziehung elektrischer Energie wurde vorläufig eingestellt, da ihr damaliger Lebensgefährte hierbei die führende Rolle gespielt haben soll.
Staatsanwältin Völkl spricht in ihrem Plädoyer von einer erschreckenden Respektlosigkeit gegenüber fremdem Eigentum. Besonders schwer wiege, dass die Angeklagte ihre Kinder wiederholt zu den Taten mitgenommen habe. Sie beantragt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Verteidiger Wirsching verweist dagegen auf eine längere straffreie Phase sowie die geplante Entgiftung und Therapie. Er plädiert für ein Jahr und drei Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Das Gericht verurteilt die 44-Jährige schließlich zu einem Jahr und sieben Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung. „Sie haben jeden Diebstahl als Wiederholung angelegt und die Taten als selbstverständlich angesehen“, sagt Herrmann in der Urteilsbegründung. Das Bundeszentralregister zeige einen doppelten Bewährungsbruch. Besonders scharf kritisiert sie, dass die Angeklagte ihre Kinder in die Straftaten hineingezogen habe:
„Das finde ich absolut widerlich. Sie haben Ihre Mutterpflichten missachtet.“
Bereits bei der letzten Verurteilung sei eine Bewährungsstrafe nur noch mit Mühe vertretbar gewesen. „Ich sehe keine positive Prognose. Hätte ich damals schon gewusst, dass Sie Ihre Kinder zum Stehlen mitnehmen, hätte ich anders entschieden“, sagt Herrmann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Kommentare
Kommentar veröffentlichen