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Posts mit dem Label "Verbreitung und Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte" werden angezeigt.

Kinderpornografie per Messenger: 31-Jähriger vor Gericht

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Vor dem Amtsgericht Crailsheim muss sich ein 31-Jähriger wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte verantworten. Der Fall zeigt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Über den Messengerdienst „Kik“ habe der Angeklagte die Inhalte in Chats erhalten. Einer 4-Jährigen wurde ein erigiertes Glied in den Anus eingeführt, weitere 4-jährige und 6-jährige Mädchen mussten das erigierte Glied eines erwachsenen Mannes oral befriedigen. Eine 14-Jährige saß entblößt mit gespreizten Beinen auf einem erwachsenen Mann, einer weiteren 14-Jährigen wird ein nicht definierbarer Gegenstand in den Vaginalbereich eingeführt. Anhand mehrerer Beispiele beschrieb Staatsanwalt Müller den Inhalt der insgesamt 22 kinder- und jugendpornografischen Dateien, die Ermittler bei einer Wohnungsdurchsuchung auf dem Mobiltelefon eines 31-Jährigen sichergestellt hatten. Die Vorwürfe, die er Ende Juni vor dem Amtsgericht Crailsheim verlas, reichen von sexualisierten Darstellungen von Kleinkindern bis hin z...

Tausende kinderpornografische Dateien: 48-Jähriger in Crailsheim verhaftet

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Ein 48-Jähriger muss sich vor dem Amtsgericht Crailsheim wegen der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes Kinder- und Jugendpornografie verantworten. Noch im Gerichtssaal wird er verhaftet. Die 3.235 Dateien waren ausschließlich auf dem Laptop des 48-Jährigen gespeichert, von dem aus er zwei dieser Dateien in seinen OneDrive-Account hochgeladen hatte. 2.449 Dateien mit kinderpornografischem und 786 mit jugendpornografischem Inhalt – insgesamt 3.235 strafrechtlich relevante Dateien haben Ermittler bei der Wohnungsdurchsuchung eines 48-Jährigen in Crailsheim sichergestellt. Darunter befanden sich auch Videos mit einer Gesamtlaufzeit von rund 15 Stunden. Die Kinder und Jugendlichen seien ganz oder teilweise nur mit Socken bekleidet – in sexuell expliziter Stellung. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte zudem selbst zwei kinderpornografische Bilder in seinen OneDrive-Account hochgeladen haben. Es handle sich um Dateien von Mädchen unter 14 Jahren. Bei der Wohnungsdurch...