Im Einsatz für eine zweite Chance
Ein Bewährungshelfer aus dem Landkreis Schwäbisch Hall kritisiert die wachsende Bürokratie, die seine Arbeit erschwert. Manche Darstellungen weist die Bewährungs- und Gerichtshilfe zurück.
Ein unveröffentlichtes Interview des Hohenloher Tagblatts mit einem ehrenamtlichen
Bewährungshelfer aus dem Landkreis Schwäbisch Hall hat innerhalb der
Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg (BGBW) für Aufsehen gesorgt.
Der Ehrenamtliche hatte vorab eigene Zitatpassagen weitergeleitet, die wir ihm lediglich zur Autorisierung zuschickten. In der Folge
wandte sich die Pressestelle der BGBW an das HT, um eine einseitige
Berichterstattung zu verhindern. Unabhängig davon hätte die Redaktion die
Organisation ohnehin um eine Stellungnahme gebeten. Mehrere Aussagen aus dem
Gespräch bewertet die BGBW kritisch – und hat sich dazu geäußert. Im Kern
bleibt jedoch eine Debatte: Wie viel Bürokratie verträgt Resozialisierung?
In den meisten Bundesländern wird Bewährungshilfe
ausschließlich von hauptamtlichen Sozialarbeitern geleistet. Baden-Württemberg
geht einen anderen Weg: Hier werden gezielt ehrenamtliche Bewährungshelfer
eingesetzt – aktuell rund 440. Die Gründe sind vielfältig. Sie bringen
vielfältige Erfahrungen ein und stärken durch ihr freiwilliges Engagement
Vertrauen und Motivation bei den Klienten.
Herausforderungen in der Praxis
Im Landkreis Schwäbisch Hall sind rund 14 ehrenamtliche
Bewährungshelfer tätig. Für einen von ihnen steht fest: „Nicht jeder Straftäter gehört in
Haft.“ Seit Jahren engagiert er sich für Menschen, die eine zweite Chance
bekommen sollen.
Im Interview schildert der Ehrenamtliche konkrete
Herausforderungen aus seiner Praxis. Zunehmend zu schaffen mache ihm die
wachsende Bürokratie. Als Beispiel nennt er einen Mann mit ungewöhnlich langer
Bewährungsstrafe und schwieriger Biografie. Der Mann, der zuvor aus Sicht der
Staatsanwaltschaft als aggressiv galt, habe sich stabilisiert: Er arbeitet,
versorgt seine Familie und hält Auflagen ein. „Im Gefängnis wäre all das
weggefallen.“
Kritisch sieht der Bewährungshelfer vor allem den Umgang mit
überforderten Klienten. Viele verstünden amtliche Schreiben nicht, erhielten
jedoch immer wieder dieselben Formulare. Fristen würden aus Unverständnis
versäumt – mit teils gravierenden Folgen bis hin zur Zwangsvollstreckung. „Es
wird nicht berücksichtigt, ob Betroffene die Schriftstücke lesen und verstehen
können.“ Der geschilderte Fall des oben genannten Mannes ist eines von wenigen
Beispielen. Er wurde später Opfer einer Gewalttat. Das Verfahren stand wegen
unklarer Zeugenaussagen vor der Einstellung – Widerspruchsfrist: 14 Tage. Zudem
verlor er nach längerer Krankheit aufgrund der Schlägerei seinen Job.
Auch das Abrechnungsverfahren für seine Tätigkeit empfindet der
Ehrenamtliche als unnötig kompliziert. „Eine Pauschale würde alles
vereinfachen.“ Derzeit müsse für jeden Kontakt eine Aufwandsentschädigung
beantragt werden. Selbst mehrere Treffen im Monat würden als ein Kontakt
gewertet, Telefonate oder Schriftverkehr blieben unberücksichtigt. Es brauche
eine Entbürokratisierung. Für seine Tätigkeit selbst brauche der Mensch vor
allem ein „solides Empfinden für Recht und Unrecht“. Ein ausgeprägtes
Helfersyndrom sei hingegen fehl am Platz.
Früher war er in München als Strafverfolger und Hilfsbeamter
der Staatsanwaltschaft tätig, zuletzt beim Zollfahndungsamt im Bereich
Rauschgift-, Waffen- und Wirtschaftskriminalität. Viele Täter brachte er hinter
Gitter – mit einigen hält er bis heute Kontakt. Für ihn sei stets der
menschliche Umgang entscheidend gewesen.
Heute ist er im Ruhestand – und will weiterhin mit Menschen
arbeiten. In geselligen Runden höre er Parolen wie: „Die sollte man alle
einsperren.“ Für ihn greift das zu kurz. „Jeder Fall ist anders. Man muss differenzieren.“
"In mehreren Fremdsprachen"
Die BGBW weist zentrale Punkte der Darstellung zurück. „Die
Amtssprache in behördlichen Verfahren ist Deutsch. Uns ist jedoch bewusst, dass
nicht alle Klientinnen und Klienten über ausreichende Deutschkenntnisse
verfügen“, sagt Pressesprecherin Dr. Verena Menauer. Die BGBW stelle deshalb
Informationen „in Leichter Sprache sowie in mehreren Fremdsprachen zur
Verfügung“, zudem könnten Dolmetscher hinzugezogen werden.
"Eine Aufwandsentschädigung"
Auch beim Abrechnungsverfahrens stellt sie klar:
„Ehrenamtliche erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Diese
wird monatlich, pro betreutem Klienten gewährt und muss über ein entsprechendes
Formular beantragt werden. Als Anstalt des öffentlichen Rechts sind wir
verpflichtet, die Verwendung öffentlicher Mittel transparent und
nachvollziehbar zu dokumentieren.“ Zudem sei die Tätigkeit der ehrenamtlichen
Bewährungshelfer in erster Linie ein gesellschaftliches Engagement. „Die
Aufwandsentschädigung soll entstandene Auslagen ausgleichen, nicht eine
Vergütung im eigentlichen Sinne darstellen.“
Grundsätzlich begrüße die BGBW Initiativen zur
Entbürokratisierung. „Unser Bestreben ist es, Abläufe möglichst effizient und
effektiv zu gestalten.“ Gleichzeitig müssten diese mit gesetzlichen Vorgaben
und Standards vereinbar bleiben. Entbürokratisierung sei ein fortlaufender
Prozess, der stets im Einklang mit rechtlichen Anforderungen stehen müsse.
Besonders der Argumentation des Bewährungshelfers, es brauche „ein solides Empfinden für Recht und Unrecht“ widerspricht Menauer deutlich.
„Ob und in welchem Umfang eine Strafe gerechtfertigt ist, entscheiden die Richter. Unsere Aufgabe ist es, straffällig gewordene Menschen vorurteilsfrei zu begegnen und sie dabei zu unterstützen, künftig ein straffreies Leben zu führen.“
Dafür brauche es die Überzeugung, dass Menschen sich verändern können.
Bewährungshelfer würden deshalb nach einer klaren Haltung arbeiten:
Verantwortung einfordern, gleichzeitig aber Entwicklung und Resozialisierung
ermöglichen.
Klare Regeln im Vollzug
Wie sieht es eigentlich hinter Schloss und Riegel aus? „Nach
§ 114a StPO erhalten Beschuldigte eine Abschrift des Haftbefehls in einer für
sie verständlichen Sprache, sofern sie die deutsche Sprache nicht hinreichend
beherrschen“, erläutert der Leitende Regierungsdirektor und Leiter der
Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall, Mathias Rössle. Zudem müsse der
Verhaftete unverzüglich und schriftlich – ebenfalls in einer für ihn
verständlichen Sprache – über seine Rechte belehrt werden. Reiche eine
schriftliche Belehrung erkennbar nicht aus, erfolge zusätzlich eine mündliche
Unterrichtung. Die Aufnahme in der Anstalt ist klar strukturiert: Erstgespräche
in der Effektenkammer, in der Vollzugsgeschäftsstelle, beim ärztlichen Dienst,
Sozialdienst sowie mit dem zuständigen Bereichsleiter. Gerade bei
medizinischen, therapeutischen oder vollzugsplanerischen Fragen, die für die
weitere Betreuung von besonderer Bedeutung sind, kommen Videodolmetscher zum
Einsatz. „Diese stehen unseren Bediensteten in den gängigen Sprachen rund um
die Uhr zur Verfügung.“ Innerhalb der Anstalt unterstützen darüber hinaus
Bedienstete mit entsprechenden Sprachkenntnissen die Kommunikation. Ergänzend
können – mit Zustimmung des Inhaftierten und sofern es sich nicht um
höchstpersönliche Inhalte handelt – auch Mitgefangene einzelne Gespräche
übersetzen. Derzeit sind in der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall Menschen
aus 52 Nationalitäten untergebracht. Entsprechend den Vorgaben des
Justizvollzugsgesetzbuchs liegt die Hausordnung – beziehungsweise zentrale
Auszüge – in den Muttersprachen der wesentlichen Gefangenengruppen vor. Diese
sind Deutsch, Englisch, Russisch, Türkisch, Französisch, Arabisch und
Rumänisch. Auch bei Fristen, Rechtsmittelbelehrungen oder behördlichen
Schreiben erhalten fremdsprachige Inhaftierte Unterstützung. In solchen Fällen
wird der Sozialdienst hinzugezogen, um die Gefangenen bei der Kommunikation mit
Behörden zu begleiten.
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