Im Einsatz für eine zweite Chance

Ein Bewährungshelfer aus dem Landkreis Schwäbisch Hall kritisiert die wachsende Bürokratie, die seine Arbeit erschwert. Manche Darstellungen weist die Bewährungs- und Gerichtshilfe zurück.













Ein Bewährungshelfer aus dem Landkreis Schwäbisch Hall kritisiert die wachsende Bürokratie, die seine Arbeit erschwert. Manche Darstellungen weist die Bewährungs- und Gerichtshilfe zurück.

Ein ehrenamtlicher Bewährungshelfer aus dem Landkreis Schwäbisch Hall übt deutliche Kritik an bestehenden Abläufen. Sein Appell ist klar: „Es braucht eine konsequente Entbürokratisierung.“

Ein unveröffentlichtes Interview des Hohenloher Tagblatts mit einem ehrenamtlichen Bewährungshelfer aus dem Landkreis Schwäbisch Hall hat innerhalb der Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg (BGBW) für Aufsehen gesorgt. Der Ehrenamtliche hatte vorab eigene Zitatpassagen  weitergeleitet, die wir ihm lediglich zur Autorisierung zuschickten. In der Folge wandte sich die Pressestelle der BGBW an das HT, um eine einseitige Berichterstattung zu verhindern. Unabhängig davon hätte die Redaktion die Organisation ohnehin um eine Stellungnahme gebeten. Mehrere Aussagen aus dem Gespräch bewertet die BGBW kritisch – und hat sich dazu geäußert. Im Kern bleibt jedoch eine Debatte: Wie viel Bürokratie verträgt Resozialisierung?

In den meisten Bundesländern wird Bewährungshilfe ausschließlich von hauptamtlichen Sozialarbeitern geleistet. Baden-Württemberg geht einen anderen Weg: Hier werden gezielt ehrenamtliche Bewährungshelfer eingesetzt – aktuell rund 440. Die Gründe sind vielfältig. Sie bringen vielfältige Erfahrungen ein und stärken durch ihr freiwilliges Engagement Vertrauen und Motivation bei den Klienten.

Herausforderungen in der Praxis

Im Landkreis Schwäbisch Hall sind rund 14 ehrenamtliche Bewährungshelfer tätig. Für einen von ihnen steht fest: „Nicht jeder Straftäter gehört in Haft.“ Seit Jahren engagiert er sich für Menschen, die eine zweite Chance bekommen sollen.

Im Interview schildert der Ehrenamtliche konkrete Herausforderungen aus seiner Praxis. Zunehmend zu schaffen mache ihm die wachsende Bürokratie. Als Beispiel nennt er einen Mann mit ungewöhnlich langer Bewährungsstrafe und schwieriger Biografie. Der Mann, der zuvor aus Sicht der Staatsanwaltschaft als aggressiv galt, habe sich stabilisiert: Er arbeitet, versorgt seine Familie und hält Auflagen ein. „Im Gefängnis wäre all das weggefallen.“

Kritisch sieht der Bewährungshelfer vor allem den Umgang mit überforderten Klienten. Viele verstünden amtliche Schreiben nicht, erhielten jedoch immer wieder dieselben Formulare. Fristen würden aus Unverständnis versäumt – mit teils gravierenden Folgen bis hin zur Zwangsvollstreckung. „Es wird nicht berücksichtigt, ob Betroffene die Schriftstücke lesen und verstehen können.“ Der geschilderte Fall des oben genannten Mannes ist eines von wenigen Beispielen. Er wurde später Opfer einer Gewalttat. Das Verfahren stand wegen unklarer Zeugenaussagen vor der Einstellung – Widerspruchsfrist: 14 Tage. Zudem verlor er nach längerer Krankheit aufgrund der Schlägerei seinen Job.

Auch das Abrechnungsverfahren für seine Tätigkeit empfindet der Ehrenamtliche als unnötig kompliziert. „Eine Pauschale würde alles vereinfachen.“ Derzeit müsse für jeden Kontakt eine Aufwandsentschädigung beantragt werden. Selbst mehrere Treffen im Monat würden als ein Kontakt gewertet, Telefonate oder Schriftverkehr blieben unberücksichtigt. Es brauche eine Entbürokratisierung. Für seine Tätigkeit selbst brauche der Mensch vor allem ein „solides Empfinden für Recht und Unrecht“. Ein ausgeprägtes Helfersyndrom sei hingegen fehl am Platz.

Früher war er in München als Strafverfolger und Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft tätig, zuletzt beim Zollfahndungsamt im Bereich Rauschgift-, Waffen- und Wirtschaftskriminalität. Viele Täter brachte er hinter Gitter – mit einigen hält er bis heute Kontakt. Für ihn sei stets der menschliche Umgang entscheidend gewesen.

Heute ist er im Ruhestand – und will weiterhin mit Menschen arbeiten. In geselligen Runden höre er Parolen wie: „Die sollte man alle einsperren.“ Für ihn greift das zu kurz. „Jeder Fall ist anders. Man muss differenzieren.“

"In mehreren Fremdsprachen"

Die BGBW weist zentrale Punkte der Darstellung zurück. „Die Amtssprache in behördlichen Verfahren ist Deutsch. Uns ist jedoch bewusst, dass nicht alle Klientinnen und Klienten über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen“, sagt Pressesprecherin Dr. Verena Menauer. Die BGBW stelle deshalb Informationen „in Leichter Sprache sowie in mehreren Fremdsprachen zur Verfügung“, zudem könnten Dolmetscher hinzugezogen werden.

"Eine Aufwandsentschädigung"

Auch beim Abrechnungsverfahrens stellt sie klar: „Ehrenamtliche erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Diese wird monatlich, pro betreutem Klienten gewährt und muss über ein entsprechendes Formular beantragt werden. Als Anstalt des öffentlichen Rechts sind wir verpflichtet, die Verwendung öffentlicher Mittel transparent und nachvollziehbar zu dokumentieren.“ Zudem sei die Tätigkeit der ehrenamtlichen Bewährungshelfer in erster Linie ein gesellschaftliches Engagement. „Die Aufwandsentschädigung soll entstandene Auslagen ausgleichen, nicht eine Vergütung im eigentlichen Sinne darstellen.“

Grundsätzlich begrüße die BGBW Initiativen zur Entbürokratisierung. „Unser Bestreben ist es, Abläufe möglichst effizient und effektiv zu gestalten.“ Gleichzeitig müssten diese mit gesetzlichen Vorgaben und Standards vereinbar bleiben. Entbürokratisierung sei ein fortlaufender Prozess, der stets im Einklang mit rechtlichen Anforderungen stehen müsse.

Besonders der Argumentation des Bewährungshelfers, es brauche „ein solides Empfinden für Recht und Unrecht“ widerspricht Menauer deutlich. 

„Ob und in welchem Umfang eine Strafe gerechtfertigt ist, entscheiden die Richter. Unsere Aufgabe ist es, straffällig gewordene Menschen vorurteilsfrei zu begegnen und sie dabei zu unterstützen, künftig ein straffreies Leben zu führen.“ 

Dafür brauche es die Überzeugung, dass Menschen sich verändern können. Bewährungshelfer würden deshalb nach einer klaren Haltung arbeiten: Verantwortung einfordern, gleichzeitig aber Entwicklung und Resozialisierung ermöglichen.

Klare Regeln im Vollzug

Wie sieht es eigentlich hinter Schloss und Riegel aus? „Nach § 114a StPO erhalten Beschuldigte eine Abschrift des Haftbefehls in einer für sie verständlichen Sprache, sofern sie die deutsche Sprache nicht hinreichend beherrschen“, erläutert der Leitende Regierungsdirektor und Leiter der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall, Mathias Rössle. Zudem müsse der Verhaftete unverzüglich und schriftlich – ebenfalls in einer für ihn verständlichen Sprache – über seine Rechte belehrt werden. Reiche eine schriftliche Belehrung erkennbar nicht aus, erfolge zusätzlich eine mündliche Unterrichtung. Die Aufnahme in der Anstalt ist klar strukturiert: Erstgespräche in der Effektenkammer, in der Vollzugsgeschäftsstelle, beim ärztlichen Dienst, Sozialdienst sowie mit dem zuständigen Bereichsleiter. Gerade bei medizinischen, therapeutischen oder vollzugsplanerischen Fragen, die für die weitere Betreuung von besonderer Bedeutung sind, kommen Videodolmetscher zum Einsatz. „Diese stehen unseren Bediensteten in den gängigen Sprachen rund um die Uhr zur Verfügung.“ Innerhalb der Anstalt unterstützen darüber hinaus Bedienstete mit entsprechenden Sprachkenntnissen die Kommunikation. Ergänzend können – mit Zustimmung des Inhaftierten und sofern es sich nicht um höchstpersönliche Inhalte handelt – auch Mitgefangene einzelne Gespräche übersetzen. Derzeit sind in der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall Menschen aus 52 Nationalitäten untergebracht. Entsprechend den Vorgaben des Justizvollzugsgesetzbuchs liegt die Hausordnung – beziehungsweise zentrale Auszüge – in den Muttersprachen der wesentlichen Gefangenengruppen vor. Diese sind Deutsch, Englisch, Russisch, Türkisch, Französisch, Arabisch und Rumänisch. Auch bei Fristen, Rechtsmittelbelehrungen oder behördlichen Schreiben erhalten fremdsprachige Inhaftierte Unterstützung. In solchen Fällen wird der Sozialdienst hinzugezogen, um die Gefangenen bei der Kommunikation mit Behörden zu begleiten.


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