"Maximal dreist"

Ein 48-Jährige wurde wegen mehrfachen Diebstahls zu einer Haftstrafe verurteilt. Frühere Delikte sind unter anderem auf seine Heroinsucht zurückzuführen – jetzige auf Methadon. Sein Vorstrafenregister spricht Bände.


Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, in einem Supermarkt zwei Flaschen Jägermeister gestohlen zu haben. „Die zweite Flasche habe ich aber bei den Makkaroni wieder zurückgestellt.“

Wegen mehrfachen Diebstahls musste sich ein 48-Jähriger vor dem Amtsgericht Crailsheim verantworten. Der Mann saß seit dem 15. Dezember 2025 in Untersuchungshaft in der JVA Schwäbisch Hall.

Laut Anklage soll er Anfang 2025 zwei Flaschen Jägermeister aus einem Supermarkt gestohlen, einer Kundin in einer Apotheke die Geldbörse entwendet und in einem weiteren Markt ein Haarschneidegerät mitgenommen haben. Zudem wurde ihm der Diebstahl eines E-Bikes im Wert von 3.700 Euro in Schrozberg vorgeworfen. Bei einer Hausdurchsuchung stellte die Polizei weitere Fahrräder sicher. Der in Kirgisien geborene Angeklagte kam 1995 nach Deutschland, ist deutscher Staatsangehöriger, lebt von Bürgergeld bei seiner Mutter in Blaufelden und war jahrelang heroinabhängig. Nach mehreren Haftstrafen absolvierte er ein Substitutionsprogramm und nimmt nach eigenen Angaben das Schmerz- und Ersatzmittel Methadon.

Die Angaben des Angeklagten stießen bei Richterin Uta Herrmann und Staatsanwalt Frank auf Zweifel. Er erklärte, seit 2014 keinen Alkohol mehr zu trinken, was aus Sicht der Anklage nicht zu den Jägermeister-Diebstählen passe. Einen Diebstahl räumte er ein, den zweiten bestritt er. „Zunächst bestritten Sie den zweiten Diebstahl, dann sagten Sie, Sie hätten die Flasche wieder zurückgestellt – Sie widersprechen sich selbst“, so Frank.

Auch Richterin Herrmann erinnerte an frühere Aussagen: „Sie haben mir 2022 gesagt, dass Sie nichts konsumieren. Jetzt kommen Sie in den Vollzug und verlangen Methadon.“ Den Diebstahl der Geldbörse sowie des Haarschneiders gestand der Angeklagte und erklärte, das Bargeld für Methadon verwendet zu haben.

Den E-Bike-Diebstahl bestritt er. Richterin Herrmann äußerte Zweifel, da er zur Tatzeit in unmittelbarer Nähe des Fahrrads gesehen worden sei. „Ich habe mich dort mit meinem Dealer getroffen.“ Mehrere Zeugen sagten aus, darunter der Privatdetektiv des Supermarktes. Dieser berichtete, dass auf Videoaufnahmen eindeutig zu erkennen sei, wie der Angeklagte eine Flasche Jägermeister einsteckt und den Markt verlässt. Eine zweite Aufnahme habe er zwar gesehen, diese jedoch nicht sichern können. Auch ein Einzelhandelskaufmann schilderte den Diebstahl des Haarschneiders detailliert. Zudem habe der 48-Jährige alkoholisiert gewirkt und sei bis zum Eintreffen der Polizei auf einem Stuhl eingeschlafen.

Auch Polizeihauptkommissar Ritter vom Polizeiposten Blaufelden sagte aus, er habe den Angeklagten vor dem Revier auf dem Fahrrad angehalten und auf den Geldbeuteldiebstahl in der Apotheke angesprochen. Der Mann erklärte später, er habe den Geldbeutel in den Briefkasten der Polizei geworfen, wo dieser – bis auf das Bargeld – vollständig aufgefunden wurde. Zum Zeitpunkt des E-Bike-Diebstahls war dieses mit einem Zahlenschloss gesichert, das unbeschädigt war. Videoaufnahmen eines Wohnhauses zeigten einen Mann, der mit dem Fahrrad davonfuhr, eine eindeutige Identifizierung war nicht möglich. Nach einem Aufruf in sozialen Medien meldeten sich mehrere Zeugen. Bei der Hausdurchsuchung sei nur die Mutter des Angeklagten vor Ort gewesen. „Sie teilte uns direkt mit, dass ihr Sohn drogenabhängig ist.“ Im Garten stellten die Beamten mehrere Fahrräder sicher. „Vermutlich waren sie auch geklaut. Das konnten wir nicht abschließend feststellen.“ Ein Zeuge sah den Angeklagten in unmittelbarer Nähe des Fahrrads und schilderte dessen Verhalten als auffällig. Zwar beobachtete er den Diebstahl nicht, konnte den Angeklagten jedoch eindeutig wiedererkennen. Eine weitere Zeugin beobachtete am Bahnhof einen Mann mit dem mutmaßlich gestohlenen Fahrrad. Ob es sich um den Angeklagten handelte, konnte sie nicht sicher sagen.

Der Auszug aus dem Bundeszentralregister des 46-Jährigen umfasst 20 Einträge. Seit 1998 musste er sich wegen Trunkenheit am Steuer, mehrfachen Diebstahls, Hausfriedensbrüchen, Urkundenfälschung sowie Beschaffungsdelikten von Heroin verantworten. Ein Teil der Diebstähle diente nach den Feststellungen der Justiz der Finanzierung seiner Drogensucht. Viele standen im Zusammenhang mit Autoaufbrüchen, bei denen er Geldbörsen, Brillen und Navigationsgeräte entwendete. Aufgrund dieser Delikte wurde der Angeklagte wiederholt zu Geldstrafen, Bewährungsstrafen sowie Haftstrafen verurteilt. Nach einem Verzicht auf die sichergestellten Fahrräder stellte das Gericht einen der Jägermeisterdiebstähle sowie den E-Bike-Vorwurf ein. Staatsanwalt Frank beantragte eine neunmonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung sowie 85 Euro Wertersatz. Zwar wertete er die Geständnisse und die teilweise Schadenswiedergutmachung zugunsten des Angeklagten, sah jedoch keine Reue und verwies auf die erheblichen Vorstrafen. Eine Bewährung schloss er wegen fehlender positiver Kriminalprognose aus. Verteidiger Günter Hofmann verwies zugunsten des Angeklagten ebenfalls auf die Geständnisse sowie den Verzicht auf die sichergestellten Fahrräder. „Persönliche Papiere sind zumindest für mich wichtiger, als Bargeld. Diese hat die Geschädigte zurückerhalten.“ Trotz des Vorstrafenregisters beantragte er eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten. „Die Vorstrafen erschlagen mich.“ Er tue sich schwer, Gründe für Bewährung zu finden. Der 46-Jährige äußerte sich nicht mehr.

Richterin Herrmann verurteilte den 48-Jährigen wegen dreifachen Diebstahls zu neun Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung, 85 Euro Wertersatz an die Apothekenkundin sowie zur Übernahme der Verfahrenskosten. „Die Aufnahmen sind glockenklar.“ Der Diebstahl des Geldbeutels in der Apotheke sei „maximal dreist“ gewesen. Sie wertete die Geständnisse, die Rückgabe des Geldbeutels und den Verzicht auf die sichergestellten Fahrräder zugunsten des Angeklagten. Ausschlaggebend gegen eine Bewährung seien die zahlreichen Vorstrafen und die fehlende Verhaltensänderung. 

„Sie haben auch das gestohlene Geld für Methadon verprasst.“

Der 48-Jährige erklärte zunächst, das Urteil zu akzeptieren. Sein Verteidiger stellte das Strafmaß infrage und kündigte an, dieses zu prüfen. Ein Rechtsmittel gegen das Urteil ist nicht ausgeschlossen.


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