Mit knapp drei Promille zur Hauptverhandlung - "Sucht ist eben Sucht"
Wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz steht ein 48-Jähriger vor dem Amtsgericht Crailsheim. Vor Anklageverlesung wird er mit knapp drei Promille in die JVA Schwäbisch Hall überstellt.
Plötzliche Wendung
Keck zeigt sich alarmiert: „Ich bin ernsthaft am Überlegen,
Sie einsperren zu lassen. Wenn wir die Hauptverhandlung verlegen, erscheinen
Sie womöglich wieder in diesem Zustand.“ Staatsanwalt Herrmann beantragt daraufhin einen
Haftbefehl zur Sicherung der Hauptverhandlung. Der Angeklagte reagiert nervös
und verspricht, künftig nüchtern zu erscheinen. Er setzt alles daran nicht in Haft zu müssen. „Wir lassen uns von Ihnen nicht
vorschreiben, wann verhandelt wird“, mahnt Herrmann. „Sie wissen, was auf dem
Spiel steht.“
Haftbefehl zur Sicherung der Hauptverhandlung
Verteidigerin Anna Göbel versucht vergeblich, den Haftbefehl abzuwenden. „Ich kenne meinen Mandanten. Ein Haftbefehl ist aus meiner Sicht nicht erforderlich.“ Doch das Gericht bleibt seiner Entscheidung. Die Unterbringung solle sicherstellen, dass der Angeklagte beim nächsten Termin nüchtern erscheine.
Nach kurzer Beratung erlässt das Schöffengericht unter
Vorsitz von Richterin Keck einen Haftbefehl gemäß § 230 StPO. Der Angeklagte
sei infolge selbst herbeigeführter Alkohol- und Medikamenteneinnahme
verhandlungsunfähig. Die Hauptverhandlung wird auf den 26. März vertagt. Nach
Abbruch der Verhandlung stellt das Gericht ein Aufnahmeersuchen an die JVA
Schwäbisch Hall. Zudem wird eine mögliche Unterbringung im
Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg geprüft.
Der 48-Jährige zeigt sich sichtlich genervt. Auch mit abfälligen Bemerkungen über die dortigen Inhaftierten hält er sich nicht zurück. „Entzug ist eine Sache. Die JVA
eine andere mit den ganzen Negern.“ Staatsanwalt Herrmann zeigt kein
Entgegenkommen. „Ich hätte heute auch lieber verhandelt.“
Bis zum neuen Verhandlungstermin bleibt der Angeklagte also in Haft. Herrmann
betont die Sinnhaftigkeit einer Unterbringung auf dem Hohenasperg angesichts des
bestehenden Suchtverhaltens. Keck sieht mit der Inhaftierung eine Chance: „Denken
Sie nicht es wäre an der Zeit eine Therapie zu wollen und auch durchzustehen?“
Noch vor der Anklageverlesung wird der 48-Jährige in die JVA
Schwäbisch Hall überstellt. Zuvor übergibt er persönliche Gegenstände an seine
Lebensgefährtin, darunter einen Flachmann, den er zur Verhandlung mitgebracht
hat. „Ich möchte gesund werden, aber Sucht ist eben Sucht“, sagt er
abschließend.
Staatsanwalt Herrmann zieht Bilanz
Für den Ersten Staatsanwalt Dr. Herrmann ist der Vorfall kein Einzelfall. Er führe seit 2006 Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dabei habe er es mit zahlreichen Heroinabhängigen zu tun gehabt. Der Wirkstoffgehalt dieser Droge sei in Einzelfällen sehr hoch, was für die Konsumenten nicht ohne Weiteres zu erkennen sei. „Bei hochprozentigem Heroin pfeift es die Konsumenten regelrecht weg, wenn sie die Dosis für sich alleine nehmen.“ Er warnt eindringlich vor allen Substanzen.
„Es ist erschreckend, wie unkritisch sich auch junge Leute diese Pülverchen bei zwielichtigen Dealern kaufen und reinschmeißen, ohne zu wissen, was überhaupt drin ist.“
Jeder müsse
sich bewusst sein, dass er die volle Verantwortung für sein Handeln trage:
„Jeder hat nur ein Leben. Das Risiko liegt immer beim Konsumenten.“ Moralisch
sei ein Dealer schuldig, rechtlich müsse stets der konkrete Sachverhalt geprüft
werden. „Wenn sich ein volljähriger Abhängiger Drogen beschafft, ist das eine
eigenverantwortliche Selbstgefährdung.“ Eine Fortsetzung der Verhandlung in
diesem alkoholisierten Zustand sei zudem unzulässig. Der Angeklagte müsse als
handlungsfähiges Subjekt am Verfahren teilnehmen: „Wir verhandeln gegen einen
Menschen – kein Objekt. Die Würde muss gewahrt werden.“
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