Mit knapp drei Promille zur Hauptverhandlung - "Sucht ist eben Sucht"

Wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz steht ein 48-Jähriger vor dem Amtsgericht Crailsheim. Vor Anklageverlesung wird er mit knapp drei Promille in die JVA Schwäbisch Hall überstellt.

Mit knapp drei Promille zur Hauptverhandlung - "Sucht ist eben Sucht"

Die Polizei Crailsheim erklärte sich freundlicherweise für ein Symbolfoto bereit. Es zeigt einen Atemalkoholtest vor dem Amtsgericht Crailsheim. Aufgrund eines Wertes von knapp drei Promille wurde der Angeklagte in die JVA Schwäbisch Hall bis zum neuen Verhandlungstermin überstellt.

Vor dem Schöffengericht Crailsheim muss sich ein 48-Jähriger wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetzes verantworten. Der angeklagte Dealer, ein gelernter Industriemechaniker, soll mit mehreren Drogen gehandelt haben.

Plötzliche Wendung

Amtsgerichtsdirektorin Dorothea Keck beginnt mit der Feststellung der Personalien. Dabei fällt ihr das Lallen des Angeklagten auf. „Haben Sie Drogen eingeworfen?“ Der 48-Jährige räumt ein, in der Nacht zuvor „ziemlich viel Alkohol“ getrunken zu haben. Zudem habe er von seinem Medikament L-Polamidon, einem starken Opioid für Heroinabhängige, mehr konsumiert als verordnet. Nach eigenen Angaben sei er stark alkoholabhängig – sein Entzug in Weinsberg beginne am 13. April. Keck hat Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit. „Können Sie der Verhandlung überhaupt folgen?“ Der 48-Jährige verneint dies deutlich. Staatsanwalt Herrmann schlägt einen Alkoholtest vor, da Polizeibeamte ohnehin als Zeugen vor dem Saal warten. „Ihr Lallen ist schon auffällig“, ergänzt Keck. Der Angeklagte schätzt seinen Zustand selbst auf „2,5 bis 3 Promille“. Der Test selbst ergibt 1,47 Milligramm Atemalkohol, was knapp drei Promille entspricht. Ein solcher Wert kann zu starker Benommenheit, Bewusstlosigkeit, Erinnerungslücken oder Verlust der Urteilsfähigkeit sowie der Selbstkontrolle führen. Außer das auffällige Lallen zeigt der 48-Jährige jedoch keine Anzeichen.

Keck zeigt sich alarmiert: „Ich bin ernsthaft am Überlegen, Sie einsperren zu lassen. Wenn wir die Hauptverhandlung verlegen, erscheinen Sie womöglich wieder in diesem Zustand.“ Staatsanwalt Herrmann beantragt daraufhin einen Haftbefehl zur Sicherung der Hauptverhandlung. Der Angeklagte reagiert nervös und verspricht, künftig nüchtern zu erscheinen. Er setzt alles daran nicht in Haft zu müssen. „Wir lassen uns von Ihnen nicht vorschreiben, wann verhandelt wird“, mahnt Herrmann. „Sie wissen, was auf dem Spiel steht.“

Haftbefehl zur Sicherung der Hauptverhandlung

Verteidigerin Anna Göbel versucht vergeblich, den Haftbefehl abzuwenden. „Ich kenne meinen Mandanten. Ein Haftbefehl ist aus meiner Sicht nicht erforderlich.“ Doch das Gericht bleibt seiner Entscheidung. Die Unterbringung solle sicherstellen, dass der Angeklagte beim nächsten Termin nüchtern erscheine.

Nach kurzer Beratung erlässt das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Keck einen Haftbefehl gemäß § 230 StPO. Der Angeklagte sei infolge selbst herbeigeführter Alkohol- und Medikamenteneinnahme verhandlungsunfähig. Die Hauptverhandlung wird auf den 26. März vertagt. Nach Abbruch der Verhandlung stellt das Gericht ein Aufnahmeersuchen an die JVA Schwäbisch Hall. Zudem wird eine mögliche Unterbringung im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg geprüft.

Der 48-Jährige zeigt sich sichtlich genervt. Auch mit abfälligen Bemerkungen über die dortigen Inhaftierten hält er sich nicht zurück. „Entzug ist eine Sache. Die JVA eine andere mit den ganzen Negern.“ Staatsanwalt Herrmann zeigt kein Entgegenkommen. „Ich hätte heute auch lieber verhandelt.“

Bis zum neuen Verhandlungstermin bleibt der Angeklagte also in Haft. Herrmann betont die Sinnhaftigkeit einer Unterbringung auf dem Hohenasperg angesichts des bestehenden Suchtverhaltens. Keck sieht mit der Inhaftierung eine Chance: „Denken Sie nicht es wäre an der Zeit eine Therapie zu wollen und auch durchzustehen?“

Noch vor der Anklageverlesung wird der 48-Jährige in die JVA Schwäbisch Hall überstellt. Zuvor übergibt er persönliche Gegenstände an seine Lebensgefährtin, darunter einen Flachmann, den er zur Verhandlung mitgebracht hat. „Ich möchte gesund werden, aber Sucht ist eben Sucht“, sagt er abschließend.

Staatsanwalt Herrmann zieht Bilanz

Für den Ersten Staatsanwalt Dr. Herrmann ist der Vorfall kein Einzelfall. Er führe seit 2006 Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dabei habe er es mit zahlreichen Heroinabhängigen zu tun gehabt. Der Wirkstoffgehalt dieser Droge sei in Einzelfällen sehr hoch, was für die Konsumenten nicht ohne Weiteres zu erkennen sei. „Bei hochprozentigem Heroin pfeift es die Konsumenten regelrecht weg, wenn sie die Dosis für sich alleine nehmen.“ Er warnt eindringlich vor allen Substanzen. 

„Es ist erschreckend, wie unkritisch sich auch junge Leute diese Pülverchen bei zwielichtigen Dealern kaufen und reinschmeißen, ohne zu wissen, was überhaupt drin ist.“ 

Jeder müsse sich bewusst sein, dass er die volle Verantwortung für sein Handeln trage: „Jeder hat nur ein Leben. Das Risiko liegt immer beim Konsumenten.“ Moralisch sei ein Dealer schuldig, rechtlich müsse stets der konkrete Sachverhalt geprüft werden. „Wenn sich ein volljähriger Abhängiger Drogen beschafft, ist das eine eigenverantwortliche Selbstgefährdung.“ Eine Fortsetzung der Verhandlung in diesem alkoholisierten Zustand sei zudem unzulässig. Der Angeklagte müsse als handlungsfähiges Subjekt am Verfahren teilnehmen: „Wir verhandeln gegen einen Menschen – kein Objekt. Die Würde muss gewahrt werden.“

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