Öl ins Kühlwasser gekippt

Vor dem Amtsgericht Crailsheim mussten sich zwei rumänische Cousins wegen gemeinschaftlichen Betrugs verantworten. Sie kippten Öl ins Kühlwasser eines Mercedes, um den Kaufpreis zu drücken.

Vor dem Amtsgericht Crailsheim mussten sich zwei rumänische Cousins wegen gemeinschaftlichen Betrugs verantworten. Sie kippten Öl ins Kühlwasser eines Mercedes, um den Kaufpreis zu drücken.

Symbolfoto: Über Kleinanzeigen wurden die Cousins auf den Mercedes aufmerksam. Durch ihre Tat täuschten sie einen Motorschaden vor, um den Kaufpreis des Fahrzeugs zu drücken.

Ein seltenes Bild bot sich im Sitzungssaal des Amtsgerichts Crailsheim: Richterin Uta Herrmann saß am Richtertisch und… zählte Scheine – Hunderter und Zweihunderter genauer gesagt. Zwei rumänische Staatsbürger, die sich wegen gemeinschaftlichen Betrugs verantworten mussten, hatten den Betrag für einen Täter-Opfer-Ausgleich direkt in bar zur Hauptverhandlung mitgebracht.

Gelegenheit genutzt

Laut Anklage sollen die Cousins im Alter von 27 und 28 Jahren einem Mann aus Fichtenau Öl ins Kühlwasser seines Mercedes gekippt haben. Der Geschädigte hatte das Fahrzeug über Kleinanzeigen zum Verkauf angeboten, woraufhin sich die beiden meldeten. Während der Besichtigung entfernte sich der Verkäufer kurz vom Wagen, um die Fahrzeugpapiere zu holen – eine Gelegenheit, die sofort genutzt wurde, wie auch die Überwachungskamera zeigt. Sie sollen Öl in das Kühlwasser geschüttet haben, um einen Motorschaden vorzutäuschen und den Wert des Fahrzeugs zu mindern. Mit Erfolg: Der ursprünglich angesetzte Kaufpreis von 19.000 Euro wurde auf 16.000 Euro gedrückt. Nach der Probefahrt habe einer der Angeklagten gezielt mit seinem Finger auf das Öl hingewiesen. Das Fahrzeug sollte später gewinnbringend weiterverkauft werden.

Unmittelbar nach der Verlesung der Anklage kam es zu einem Rechtsgespräch zwischen Richterin Uta Herrmann, dem Ersten Staatsanwalt Weise sowie den Verteidigern Florian Mangold und Wolfgang Bendler aus München. Die Angeklagten räumten den gemeinschaftlichen Betrug ein. Sie hätten bewusst über den technischen Zustand des Mercedes getäuscht, um einen Motorschaden vorzuspiegeln und den Kaufpreis zu drücken.

Mehrere Vorstrafen

Verteidiger Mangold regte für seinen Mandanten eine Verfahrensverkürzung im Rahmen dieses Geständnisses an. Problematisch seien dessen offene Bewährungen. Bei einer unmittelbaren Schadenswiedergutmachung könne dennoch Bewährung in Betracht kommen. Das Bundeszentralregister weist sieben Einträge auf – Diebstahl, sexuelle Nötigung, Betrug und Urkundenfälschung. Seine kriminelle Laufbahn begann mit Jugendarrest und setzte sich über mehrere Bewährungsstrafen und Hafterfahrung fort. Beim anderen sieht es milder aus: Drei Einträge wegen Betrug, Fahren ohne Haftpflichtversicherung und Urkundenfälschung, jeweils geahndet mit Geldstrafen.

Die Angeklagten aus Fürth und Wendelstein stimmten den Vorschlägen im Rahmen der Verständigung zu. Dem mehrfach vorbestraften Cousin wurde eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt, dem anderen eine Geldstrafe. Während der eine seit 2025 arbeitslos ist und eine Hausmeisterstelle in Aussicht hat, arbeitet sein Cousin weiterhin als Vermittler im Automobilgewerbe. Aus dem direkten Autohandel sei er ausgestiegen. „Im Moment laufen die Autogeschäfte schlecht“, erklärte er vor Gericht. Er vermittle Fahrzeuge innerhalb Deutschlands sowie nach Rumänien. „Ich lebe nur von der Provision.“

Beide Angeklagte räumten die Vorwürfe vollumfänglich ein – sowohl objektiv als auch subjektiv. Sie zeigten sich reumütig, entschuldigten sich mehrfach beim Geschädigten und wollen den entstandenen Schaden wiedergutmachen. Gemeinsam hatten sie 3.000 Euro aufgebracht – genau die Summe, um die der Kaufpreis gedrückt worden war. Das Geld übergaben sie im Gerichtssaal an Richterin Herrmann und reichten dem Geschädigten sogar die Hand.

Für den mehrfach vorbestraften Cousin forderte Staatsanwalt Weise eine Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung sowie zusätzlich eine Geldstrafe von 3.000 Euro. Zugleich gab er ihm einen Rat mit auf den Weg: „Sie sollten überlegen, ob das Geschäftsmodell im Autohandel weiter tragfähig für Sie ist. Es nützt nichts, wenn Sie sich weiter strafbar machen.“ Die Geldstrafe solle ihn dauerhaft an die Tat erinnern. Für den anderen fordert er 140 Tagessätze zu je 30 Euro. Verteidiger Mangold hält entgegen und fordert für den mehrfach Vorbestraften zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie eine Geldauflage von 1.500 Euro zugunsten einer gemeinnützigen Organisation. Bendler plädiert für seinen Mandanten auf 120 Tagessätze zu je 30 Euro.

Richterin Uta Herrmann verurteilte beide wegen gemeinschaftlichen Betrugs. Der weniger vorbelastete Cousin erhielt eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 30 Euro. Der andere wurde zu elf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie zu einer Geldauflage von 2.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation verurteilt. Besonders an den 28-Jährigen richtete sie deutliche Worte: „Sie haben offene Bewährungsstrafen. Mit diesem Bundeszentralregister ist es nicht selbstverständlich, noch einmal eine Bewährungsstrafe zu erhalten.“ Mit „sämtlichen zugedrückten Augen“ habe sie sich dennoch dafür entschieden. „Ich hoffe, Sie haben kapiert, dass es so nicht weitergehen kann. Sie können nicht in jeder Verhandlung sitzen und dem Geschädigten die Kohle auf den Tisch knallen.“ Dieses Privileg sei ausgeschöpft. 

„Sie dürfen sich nicht mehr strafbar machen – nicht einmal mehr husten.“


Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Kein Vergessen - Der Mord von Fichtenau: Achtung Trigger-Warnung

Rumäniens grausame Realität: das tragische Schicksal der Straßenhunde

Warum Veränderung im Tierschutz dringend nötig ist - Mein Buch soll zu einem europaweiten Tierschutzgesetz verhelfen