Öl ins Kühlwasser gekippt
Vor dem Amtsgericht Crailsheim mussten sich zwei rumänische Cousins wegen gemeinschaftlichen Betrugs verantworten. Sie kippten Öl ins Kühlwasser eines Mercedes, um den Kaufpreis zu drücken.
Ein seltenes Bild bot sich im
Sitzungssaal des Amtsgerichts Crailsheim: Richterin Uta Herrmann saß am
Richtertisch und… zählte Scheine – Hunderter und Zweihunderter genauer gesagt.
Zwei rumänische Staatsbürger, die sich wegen gemeinschaftlichen Betrugs verantworten
mussten, hatten den Betrag für einen Täter-Opfer-Ausgleich direkt in bar zur
Hauptverhandlung mitgebracht.
Gelegenheit genutzt
Laut Anklage sollen die Cousins im Alter von 27 und 28
Jahren einem Mann aus Fichtenau Öl ins Kühlwasser seines Mercedes gekippt
haben. Der Geschädigte hatte das Fahrzeug über Kleinanzeigen zum Verkauf
angeboten, woraufhin sich die beiden meldeten. Während der Besichtigung
entfernte sich der Verkäufer kurz vom Wagen, um die Fahrzeugpapiere zu holen –
eine Gelegenheit, die sofort genutzt wurde, wie auch die Überwachungskamera
zeigt. Sie sollen Öl in das Kühlwasser geschüttet haben, um einen Motorschaden
vorzutäuschen und den Wert des Fahrzeugs zu mindern. Mit Erfolg: Der
ursprünglich angesetzte Kaufpreis von 19.000 Euro wurde auf 16.000 Euro
gedrückt. Nach der Probefahrt habe einer der Angeklagten gezielt mit seinem
Finger auf das Öl hingewiesen. Das Fahrzeug sollte später gewinnbringend
weiterverkauft werden.
Unmittelbar nach der Verlesung der Anklage kam es zu einem
Rechtsgespräch zwischen Richterin Uta Herrmann, dem Ersten Staatsanwalt Weise
sowie den Verteidigern Florian Mangold und Wolfgang Bendler aus München. Die Angeklagten
räumten den gemeinschaftlichen Betrug ein. Sie hätten bewusst über den
technischen Zustand des Mercedes getäuscht, um einen Motorschaden vorzuspiegeln
und den Kaufpreis zu drücken.
Mehrere Vorstrafen
Verteidiger Mangold regte für seinen Mandanten eine
Verfahrensverkürzung im Rahmen dieses Geständnisses an. Problematisch seien
dessen offene Bewährungen. Bei einer unmittelbaren Schadenswiedergutmachung
könne dennoch Bewährung in Betracht kommen. Das Bundeszentralregister weist
sieben Einträge auf – Diebstahl, sexuelle Nötigung, Betrug und Urkundenfälschung.
Seine kriminelle Laufbahn begann mit Jugendarrest und setzte sich über mehrere
Bewährungsstrafen und Hafterfahrung fort. Beim anderen sieht es milder aus: Drei
Einträge wegen Betrug, Fahren ohne Haftpflichtversicherung und
Urkundenfälschung, jeweils geahndet mit Geldstrafen.
Die Angeklagten aus Fürth und
Wendelstein stimmten den Vorschlägen im Rahmen der Verständigung zu. Dem
mehrfach vorbestraften Cousin wurde eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt,
dem anderen eine Geldstrafe. Während der eine seit 2025 arbeitslos ist und eine
Hausmeisterstelle in Aussicht hat, arbeitet sein Cousin weiterhin als
Vermittler im Automobilgewerbe. Aus dem direkten Autohandel sei er
ausgestiegen. „Im Moment laufen die Autogeschäfte schlecht“, erklärte er vor
Gericht. Er vermittle Fahrzeuge innerhalb Deutschlands sowie nach Rumänien.
„Ich lebe nur von der Provision.“
Beide Angeklagte räumten die Vorwürfe vollumfänglich ein –
sowohl objektiv als auch subjektiv. Sie zeigten sich reumütig, entschuldigten
sich mehrfach beim Geschädigten und wollen den entstandenen Schaden
wiedergutmachen. Gemeinsam hatten sie 3.000 Euro aufgebracht – genau die Summe,
um die der Kaufpreis gedrückt worden war. Das Geld übergaben sie im
Gerichtssaal an Richterin Herrmann und reichten dem Geschädigten sogar die
Hand.
Für den mehrfach vorbestraften Cousin forderte Staatsanwalt Weise
eine Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung sowie zusätzlich eine
Geldstrafe von 3.000 Euro. Zugleich gab er ihm einen Rat mit auf den Weg: „Sie
sollten überlegen, ob das Geschäftsmodell im Autohandel weiter tragfähig für
Sie ist. Es nützt nichts, wenn Sie sich weiter strafbar machen.“ Die Geldstrafe
solle ihn dauerhaft an die Tat erinnern. Für den anderen fordert er 140
Tagessätze zu je 30 Euro. Verteidiger Mangold hält entgegen und fordert für den
mehrfach Vorbestraften zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie eine
Geldauflage von 1.500 Euro zugunsten einer gemeinnützigen Organisation. Bendler
plädiert für seinen Mandanten auf 120 Tagessätze zu je 30 Euro.
Richterin Uta Herrmann verurteilte beide wegen gemeinschaftlichen Betrugs. Der weniger vorbelastete Cousin erhielt eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 30 Euro. Der andere wurde zu elf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie zu einer Geldauflage von 2.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation verurteilt. Besonders an den 28-Jährigen richtete sie deutliche Worte: „Sie haben offene Bewährungsstrafen. Mit diesem Bundeszentralregister ist es nicht selbstverständlich, noch einmal eine Bewährungsstrafe zu erhalten.“ Mit „sämtlichen zugedrückten Augen“ habe sie sich dennoch dafür entschieden. „Ich hoffe, Sie haben kapiert, dass es so nicht weitergehen kann. Sie können nicht in jeder Verhandlung sitzen und dem Geschädigten die Kohle auf den Tisch knallen.“ Dieses Privileg sei ausgeschöpft.
„Sie dürfen sich nicht mehr strafbar machen – nicht einmal mehr husten.“
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