„Shiny Flakes“ reicht bis Hohenlohe – Der „Teenage Drug Lord“ sorgte auch hier für zahlreiche Abnehmerverfahren
Abnehmerverfahren gegen Kunden des „Kinderzimmer-Dealers“ Maximilian Schmidt reichen bis in den Landgerichtsbezirk Ellwangen. Ein Fall in Crailsheim zeigte ähnliche Gleichgültigkeit.
Was einst in einem Leipziger Kinderzimmer begann, hatte
Folgen bis in den Landkreis Schwäbisch Hall. Die Staatsanwaltschaft Ellwangen
bestätigte gegenüber unserer Zeitung, dass es auch im Landgerichtsbezirk
Ellwangen mehrere Verfahren gegen Abnehmer von „Shiny Flakes“ gab. Genaue
Zahlen werden nicht genannt. Fest steht jedoch, dass die Geschäfte des Leipziger
Online-Drogendealers bis in die Region reichten. Parallelen zum „Teenage Drug
Lord“ wurden nun bei einer Verhandlung am Amtsgericht Crailsheim sichtbar:
Post und DHL als Kuriere
Maximilian Schmidt betrieb zwischen Dezember 2013 und
Februar 2015 aus seinem Kinderzimmer in Leipzig heraus einen Online-Drogenshop,
über den Kunden in ganz Deutschland und darüber hinaus Betäubungsmittel bestellten.
Für den Versand verpackte er die Ware und nutzte wechselnde Briefkästen. In der
Netflix – Dokumentation kommentiert er provokant: „Die Deutsche Post und DHL
haben wirklich gute Arbeit geleistet. Das waren meine Kuriere.“ Den
Onlinehandel selbst beschreibt er als effizienter als den klassischen
Straßenverkauf. Viele Dealer würden selbst konsumieren, so die Ermittler auf
Netflix. „Das ist Max nicht. Er hat nie selbst Drogen genommen.“ Shiny Flakes
hat sich belesen. Wie die Drogen wirken, wie man sie verpackt und an die
Abnehmer verschickt. „Es war wie ein Spiel.“
Unter anderem Marihuana, Haschisch, Kokain, Amphetamine,
Methamphetamin, MDMA, LSD, Ketamin, Benzodiazepine und verschreibungspflichtige
Medikamente, wie Alprazolam gehörten zum Angebot. Die Ermittler verglichen
seinen Shop mit Amazon – inklusive Rezensionen, FAQ-Bereich und
kundenorientiertem Service.
Die Festnahme seines Zulieferers führte die Ermittler auf
seine Spur. Anschließend observierten sie ihn an jener Packstation, die er
regelmäßig nutzte. Bis zuletzt gingen die Behörden davon aus, dass hinter
„Shiny Flakes“ mehrere Täter stehen. Dass ein einzelner Jugendlicher ein
solches System aufgebaut hatte, erschien kaum vorstellbar. „Er hat jeden Tag
beschlossen: Ich steh auf und begehe mehrere Straftaten“, sagt Oberstaatsanwalt
und Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Leipzig, Ricardo Schulz, in der Doku.
Beamte stürmen Kinderzimmer
Am 26. Februar 2015 gegen 14 Uhr stürmten die Beamten sein Kinderzimmer. Bei der Durchsuchung machten sie einen der größten Drogenfunde Deutschlands: Rund eine Tonne Betäubungsmittel im geschätzten Wert von vier Millionen Euro.
„Wir haben einen Kleintransporter angefordert, um die ganzen Drogen abzutransportieren“, erklärt Petric Kleine, ehemalige Präsident des LKA Sachsen auf Netflix.
Den Anblick des Gefängnisses habe er später als
einschneidendes Erlebnis beschrieben: „Ich war extrem beeindruckt. Dann überkam
mich Ruhe und Entspanntheit.“ Zuvor habe er über Nächte hinweg in seinem
Kinderzimmer Drogen portioniert und verpackt, oft nahezu ohne Schlaf. Im
Gefängnis sei er für seine Taten von den Mitinsassen gefeiert worden.
Dank der akribisch geführten Bestellerlisten konnten die
Ermittler zahlreiche Abnehmerverfahren einleiten. Nach vier Jahren und sieben
Monaten wurde er wegen guter Führung auf Bewährung entlassen. Doch der Fall war
damit nicht beendet: Ermittler gehen davon aus, dass Schmidt ab 2019 erneut in
einen Online-Drogenshop namens „Candylove“ involviert gewesen war. „Zum
jetzigen Zeitpunkt liegt in dieser Sache noch kein rechtskräftiges Urteil vor“,
informiert Kay Anders, Polizeisprecher des LKA Sachsen.
Von Reue keine Spur
Der Angeklagte in Crailsheim räumte ein: „Ich war mir
bewusst Drogen verkauft zu haben, aber über die Konsequenzen für Abnehmer habe
ich nicht nachgedacht.“ Eine ähnliche Haltung zeigt auch Schmidt. Von Reue
keine Spur. In der Dokumentation erklärt er, dass seine Kunden die Drogen
andernfalls eben bei jemand anderem gekauft hätten.
Während man bei „Shiny Flakes“ über eine einfache Google-Suche nach Begriffen wie „Kokain kaufen“ auf den Onlineshop gelangen konnte, gestaltet sich die Ermittlungsarbeit im Darknet schwieriger. „Die hauptsächlichen Probleme liegen in den Anonymisierungsnetzwerken“, erklärt Jonas Ilg von der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit des Polizeipräsidiums Aalen. Durch diese Netzwerke würden IP-Adressen sowie die Standorte von Nutzern und Betreibern mehrfach verschlüsselt und über weltweit verteilte Server weitergeleitet. Internationale Ermittlungen und die dafür notwendigen Rechtshilfeersuchen verzögerten eine zeitnahe Strafverfolgung erheblich. Auch die Kommunikation erfolge häufig über Messenger-Dienste mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Hinzu komme, dass Zahlungen auf entsprechenden Plattformen meist über Kryptowährungen abgewickelt würden. „Hierdurch sind Geldflüsse besonders schwer nachzuvollziehen.“ Weitere Herausforderungen ergeben sich aus einer teilweise unzureichenden Vorratsdatenspeicherung, die die Identifizierung von Tatverdächtigen erschwere. Zudem müssten die Ermittlungsbehörden mit der hohen Professionalität und dem rasanten technischen Fortschritt auf Seiten der Kriminellen Schritt halten.
Trotz dieser Hürden gelingt es immer wieder, Händler und
Käufer zu identifizieren. Der Fall „Shiny Flakes“ gilt dafür als eines der
bekanntesten Beispiele. Der Kauf von Betäubungsmitteln sei unabhängig davon, ob
er über das Internet oder auf der Straße erfolge, eine aktive Handlung und
damit selbst strafbar. Zwar nehme der Drogenhandel über Onlineplattformen zu,
dennoch bestehe auch der klassische Straßenhandel weiterhin.
4.516 Ermittlungsverfahren
Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz äußert sich gegenüber
unserer Zeitung zu den Verfahren gegen Maximilian Schmidt. „Die Anklage vom 26.
Juni 2015 gegen Maximilian S. umfasste für den Tatzeitraum Dezember 2013 bis
Ende Februar 2015 den Vorwurf des unerlaubten Handeltreibens mit
Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen sowie in einem Fall
tateinheitlich vorsätzlichen Handeltreibens mit verschreibungspflichtigen
Arzneimitteln außerhalb von Apotheken.“ Laut Schulz leitete die Justiz
bundesweit 4.516 Ermittlungsverfahren gegen Abnehmer ein. 910 dieser Verfahren
entfielen auf Baden-Württemberg. Gegen 485 Personen wurde wegen unerlaubten
Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ermittelt, gegen weitere 425 Personen
wegen des unerlaubten Erwerbs.
Mit Anklage vom 22. November 2021 wurde Schmidt vorgeworfen,
zwischen April 2019 und Januar 2021 in mehreren Fällen bandenmäßig mit
Betäubungsmitteln gehandelt zu haben. Das entsprechende Urteil des Landgerichts
Leipzig wurde teilweise vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Derzeit befindet er
sich aufgrund der Verfahren um „Shiny Flakes“ und den „Candylove“-Shop nicht in
Haft.
Trotz Verschlüsselung, Kryptowährungen und anonymer
Netzwerke zeigt der Fall „Shiny Flakes“ sowie die Verhandlung in Crailsheim: Auch
der vermeintlich anonyme Drogenhandel im Internet hinterlässt Spuren. Letztlich
sind weder Händler noch Abnehmer vor Ermittlungen sicher.

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