„Shiny Flakes“ reicht bis Hohenlohe – Der „Teenage Drug Lord“ sorgte auch hier für zahlreiche Abnehmerverfahren

Abnehmerverfahren gegen Kunden des „Kinderzimmer-Dealers“ Maximilian Schmidt reichen bis in den Landgerichtsbezirk Ellwangen. Ein Fall in Crailsheim zeigte ähnliche Gleichgültigkeit.

Die Kriminalpolizisten Ralf Linglebe und Petric Kleine präsentierten neben Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz und Polizeipräsident Bernd Merbitz (von links) im März 2015 während einer Pressekonferenz in Leipzig den Drogenfund. Die Polizei in Leipzig hatte ein weltweites Drogennetz gesprengt. Quelle: Peter Endig/dpa

Die Kriminalpolizisten Ralf Linglebe und Petric Kleine präsentierten neben Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz und Polizeipräsident Bernd Merbitz (von links) im März 2015 während einer Pressekonferenz in Leipzig den Drogenfund. Die Polizei in Leipzig hatte ein weltweites Drogennetz gesprengt. Quelle: Peter Endig/dpa

Was einst in einem Leipziger Kinderzimmer begann, hatte Folgen bis in den Landkreis Schwäbisch Hall. Die Staatsanwaltschaft Ellwangen bestätigte gegenüber unserer Zeitung, dass es auch im Landgerichtsbezirk Ellwangen mehrere Verfahren gegen Abnehmer von „Shiny Flakes“ gab. Genaue Zahlen werden nicht genannt. Fest steht jedoch, dass die Geschäfte des Leipziger Online-Drogendealers bis in die Region reichten. Parallelen zum „Teenage Drug Lord“ wurden nun bei einer Verhandlung am Amtsgericht Crailsheim sichtbar: Der Angeklagte beschaffte sich die Drogen für seine Abnehmer ebenfalls über das Internet. Bezahlt wurde mit Bitcoin, geliefert an ein Postfach in Gerabronn. Einer seiner Kunden bestellte sich eigenständig LSD auf demselben Weg.

Post und DHL als Kuriere

Maximilian Schmidt betrieb zwischen Dezember 2013 und Februar 2015 aus seinem Kinderzimmer in Leipzig heraus einen Online-Drogenshop, über den Kunden in ganz Deutschland und darüber hinaus Betäubungsmittel bestellten. Für den Versand verpackte er die Ware und nutzte wechselnde Briefkästen. In der Netflix – Dokumentation kommentiert er provokant: „Die Deutsche Post und DHL haben wirklich gute Arbeit geleistet. Das waren meine Kuriere.“ Den Onlinehandel selbst beschreibt er als effizienter als den klassischen Straßenverkauf. Viele Dealer würden selbst konsumieren, so die Ermittler auf Netflix. „Das ist Max nicht. Er hat nie selbst Drogen genommen.“ Shiny Flakes hat sich belesen. Wie die Drogen wirken, wie man sie verpackt und an die Abnehmer verschickt. „Es war wie ein Spiel.“

Unter anderem Marihuana, Haschisch, Kokain, Amphetamine, Methamphetamin, MDMA, LSD, Ketamin, Benzodiazepine und verschreibungspflichtige Medikamente, wie Alprazolam gehörten zum Angebot. Die Ermittler verglichen seinen Shop mit Amazon – inklusive Rezensionen, FAQ-Bereich und kundenorientiertem Service.

Die Festnahme seines Zulieferers führte die Ermittler auf seine Spur. Anschließend observierten sie ihn an jener Packstation, die er regelmäßig nutzte. Bis zuletzt gingen die Behörden davon aus, dass hinter „Shiny Flakes“ mehrere Täter stehen. Dass ein einzelner Jugendlicher ein solches System aufgebaut hatte, erschien kaum vorstellbar. „Er hat jeden Tag beschlossen: Ich steh auf und begehe mehrere Straftaten“, sagt Oberstaatsanwalt und Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Leipzig, Ricardo Schulz, in der Doku.

Beamte stürmen Kinderzimmer

Am 26. Februar 2015 gegen 14 Uhr stürmten die Beamten sein Kinderzimmer. Bei der Durchsuchung machten sie einen der größten Drogenfunde Deutschlands: Rund eine Tonne Betäubungsmittel im geschätzten Wert von vier Millionen Euro. 

„Wir haben einen Kleintransporter angefordert, um die ganzen Drogen abzutransportieren“, erklärt Petric Kleine, ehemalige Präsident des LKA Sachsen auf Netflix.

Den Anblick des Gefängnisses habe er später als einschneidendes Erlebnis beschrieben: „Ich war extrem beeindruckt. Dann überkam mich Ruhe und Entspanntheit.“ Zuvor habe er über Nächte hinweg in seinem Kinderzimmer Drogen portioniert und verpackt, oft nahezu ohne Schlaf. Im Gefängnis sei er für seine Taten von den Mitinsassen gefeiert worden.

Dank der akribisch geführten Bestellerlisten konnten die Ermittler zahlreiche Abnehmerverfahren einleiten. Nach vier Jahren und sieben Monaten wurde er wegen guter Führung auf Bewährung entlassen. Doch der Fall war damit nicht beendet: Ermittler gehen davon aus, dass Schmidt ab 2019 erneut in einen Online-Drogenshop namens „Candylove“ involviert gewesen war. „Zum jetzigen Zeitpunkt liegt in dieser Sache noch kein rechtskräftiges Urteil vor“, informiert Kay Anders, Polizeisprecher des LKA Sachsen.

Von Reue keine Spur

Der Angeklagte in Crailsheim räumte ein: „Ich war mir bewusst Drogen verkauft zu haben, aber über die Konsequenzen für Abnehmer habe ich nicht nachgedacht.“ Eine ähnliche Haltung zeigt auch Schmidt. Von Reue keine Spur. In der Dokumentation erklärt er, dass seine Kunden die Drogen andernfalls eben bei jemand anderem gekauft hätten.

Während man bei „Shiny Flakes“ über eine einfache Google-Suche nach Begriffen wie „Kokain kaufen“ auf den Onlineshop gelangen konnte, gestaltet sich die Ermittlungsarbeit im Darknet schwieriger. „Die hauptsächlichen Probleme liegen in den Anonymisierungsnetzwerken“, erklärt Jonas Ilg von der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit des Polizeipräsidiums Aalen. Durch diese Netzwerke würden IP-Adressen sowie die Standorte von Nutzern und Betreibern mehrfach verschlüsselt und über weltweit verteilte Server weitergeleitet. Internationale Ermittlungen und die dafür notwendigen Rechtshilfeersuchen verzögerten eine zeitnahe Strafverfolgung erheblich. Auch die Kommunikation erfolge häufig über Messenger-Dienste mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Hinzu komme, dass Zahlungen auf entsprechenden Plattformen meist über Kryptowährungen abgewickelt würden. „Hierdurch sind Geldflüsse besonders schwer nachzuvollziehen.“ Weitere Herausforderungen ergeben sich aus einer teilweise unzureichenden Vorratsdatenspeicherung, die die Identifizierung von Tatverdächtigen erschwere. Zudem müssten die Ermittlungsbehörden mit der hohen Professionalität und dem rasanten technischen Fortschritt auf Seiten der Kriminellen Schritt halten.

Trotz dieser Hürden gelingt es immer wieder, Händler und Käufer zu identifizieren. Der Fall „Shiny Flakes“ gilt dafür als eines der bekanntesten Beispiele. Der Kauf von Betäubungsmitteln sei unabhängig davon, ob er über das Internet oder auf der Straße erfolge, eine aktive Handlung und damit selbst strafbar. Zwar nehme der Drogenhandel über Onlineplattformen zu, dennoch bestehe auch der klassische Straßenhandel weiterhin.

4.516 Ermittlungsverfahren

Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz äußert sich gegenüber unserer Zeitung zu den Verfahren gegen Maximilian Schmidt. „Die Anklage vom 26. Juni 2015 gegen Maximilian S. umfasste für den Tatzeitraum Dezember 2013 bis Ende Februar 2015 den Vorwurf des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen sowie in einem Fall tateinheitlich vorsätzlichen Handeltreibens mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken.“ Laut Schulz leitete die Justiz bundesweit 4.516 Ermittlungsverfahren gegen Abnehmer ein. 910 dieser Verfahren entfielen auf Baden-Württemberg. Gegen 485 Personen wurde wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ermittelt, gegen weitere 425 Personen wegen des unerlaubten Erwerbs.

Mit Anklage vom 22. November 2021 wurde Schmidt vorgeworfen, zwischen April 2019 und Januar 2021 in mehreren Fällen bandenmäßig mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben. Das entsprechende Urteil des Landgerichts Leipzig wurde teilweise vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Derzeit befindet er sich aufgrund der Verfahren um „Shiny Flakes“ und den „Candylove“-Shop nicht in Haft.

Trotz Verschlüsselung, Kryptowährungen und anonymer Netzwerke zeigt der Fall „Shiny Flakes“ sowie die Verhandlung in Crailsheim: Auch der vermeintlich anonyme Drogenhandel im Internet hinterlässt Spuren. Letztlich sind weder Händler noch Abnehmer vor Ermittlungen sicher.


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