Eine Blutspur bis zur Jagstbrücke

Vor dem Amtsgericht Crailsheim muss sich ein 37-Jähriger verantworten, der mit einem Messer auf seinen Mitbewohner eingestochen haben soll. Zum Motiv der Tat gehen die Aussagen deutlich auseinander.

Vor dem Amtsgericht Crailsheim muss sich ein 37-Jähriger verantworten, der mit einem Messer auf seinen Mitbewohner eingestochen haben soll.

Die Blutspuren des Geschädigten erstreckten sich entlang der Bahnhofstraße bis hin zur Jagstbrücke.

„Er hat mich provoziert und gesagt, er wolle meine ganze Familie in Albanien ficken“, verteidigt sich ein 37-Jähriger vor dem Amtsgericht Crailsheim. Laut Anklage geriet der albanische Staatsangehörige am 22. März 2022 mit seinem Mitbewohner in Streit, weil dieser sein Essgeschirr benutzt haben soll. Alkoholisiert und zunehmend aggressiv folgte er dem Mann in dessen Zimmer und stach mit einem Küchenmesser zu. Der damals 26-Jährige erlitt am hinteren Brustkorb eine stark blutende Stichwunde, die potenziell lebensgefährlich war, jedoch keine lebensbedrohlichen Folgen hatte. Nachdem der Angeklagte die Verletzung bemerkt hatte, ließ er ab. Ihm wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Zum Prozessauftakt erhält der Angeklagte einen Dolmetscher. Er sei 2021 nach Deutschland gekommen, habe in Albanien eine Friseurausbildung abgeschlossen und in Crailsheim mit dem späteren Opfer ohne festen Vertrag gearbeitet. Das Verhältnis sei „ganz in Ordnung“ gewesen. Die Tat führt er nicht auf benutztes Geschirr, sondern auf wiederholte Beleidigungen zurück. Amtsgerichtsdirektorin Dorothea Keck zeigt sich skeptisch.

Am Tattag habe es bereits Streit gegeben. Abends sei er unterwegs gewesen, habe „vielleicht vier Bier“ getrunken – laut Gericht deutlich mehr. 

„Sie hatten ordentlich Promille. Da braucht es mehr, als vier Bier“, kommentiert Keck. 

Gegen 22 Uhr kam es in der Küche zu einem heftigen Wortgefecht und einer Schlägerei. Er sei gestürzt, und gesehen, wie sein Mitbewohner mit einem Messer gespielt hat. Daraufhin habe auch er sich ein Messer aus der Schublade geholt, könne aber nicht mehr erklären, wie es zum Stich kam. Erst beim Anblick des Blutes habe er die Folgen erkannt und helfen wollen. Das Opfer flüchtete auf die Straße, Passanten alarmierten die Polizei. Der 37-Jährige saß sechs Monate in Untersuchungshaft und wurde im September 2022 entlassen, nachdem der Geschädigte zur angesetzten Hauptverhandlung nicht erschienen war. Die Haftzeit sei wegen der Sprachbarriere schwer gewesen. „Das Einzige Gute war die Arbeit dort.“ Verteidigerin Cornelia Nöller betont, ihr Mandant habe nach der Tat helfen und die Blutung mit Kleidung stillen wollen, nachdem er seinen Bruder nicht erreicht habe. Richterin Keck äußert Zweifel: „Die Tiefe des Stichs erfordert Kraft. Dass das einfach so passiert ist, nehme ich Ihnen nicht ab.“

Vor dem Amtsgericht Crailsheim muss sich ein 37-Jähriger verantworten, der mit einem Messer auf seinen Mitbewohner eingestochen haben soll.

In diesem Wohnhaus in der Bahnhofstraße in Crailsheim kam es infolge eines mutmaßlichen Streits um Essgeschirr zu einer Messerattacke, bei der der Angeklagte seinem Opfer in den Rücken stach.

Der Geschädigte, heute 31 und ebenfalls Friseur, sagt mit Dolmetscher aus. Auf die Frage der Richterin, warum er früheren Ladungen nicht gefolgt sei, verweist er auf kranke Angehörige und psychische Folgen der Tat. Zeitweise sei auch nach ihm gefahndet worden, weil er sich illegal in Deutschland aufgehalten habe. Das Zusammenleben mit dem Angeklagten sei wechselhaft gewesen. Am Tattag habe er gekocht und sich in sein Zimmer gelegt. Gegen 22 Uhr habe der Mitbewohner, erkennbar betrunken, geklopft. In der Küche sei es zum Streit um benutztes Geschirr gekommen. „Ich wollte keine Eskalation und bin zurück ins Zimmer.“ Doch der Angeklagte sei ihm gefolgt. „Er hat mich beleidigt und dann zugestochen. Ich konnte nicht ausweichen.“

Von einem Hilfsversuch mit Kleidung wisse er nichts. Er habe sich losgerissen und auf der Straße Passanten um Hilfe gebeten. „Mental geht es mir nicht gut, ich leide unter Angstzuständen.“ 500 Euro habe er vom Bruder des Angeklagten erhalten, weitere angebliche 2.000 Euro oder Drohungen seiner Familie weist er zurück.

Bei der Sichtung der Tatortfotos wird das Ausmaß deutlich: Eine Blutspur zog sich von der Wohnung bis zur Jagstbrücke. „Sie haben überall Blut verloren“, stellt Keck fest – selbst auf der Brückenmauer, wo es in die Rillen des „Jagst“-Schildes lief.

Deal für Bewährungsstrafe

Die Staatsanwaltschaft schlägt eine Verständigung vor: Bei einem umfassenden Geständnis stelle sie eine Bewährungsstrafe zwischen einem Jahr und zehn Monaten sowie zwei Jahren in Aussicht. Der Angeklagte stimmt zu. Nöller erklärt: „Mein Mandant räumt ein, zugestochen und das Opfer verletzt zu haben – ohne dass eine Notwehrlage vorlag.“

Mehrere Beamte des Crailsheimer Polizeipostens berichten von durchgehenden Blutspuren. „Das Shirt war komplett durchgeblutet, vor Ort war alles in Blut getränkt“, sagt ein Polizist. Der Notruf ging gegen 23 Uhr ein, das Opfer war blass und schrie vor Schmerzen. Der Angeklagte habe sich währenddessen am Tatort aufgehalten und sich als Freund des Verletzten ausgegeben. An seiner rechten Hand und an der Lederjacke seien Blutspuren festgestellt worden. Seine Erklärung, er habe sich am Schlüsselbund verletzt, die Flecken stammten von Cola, sei „nicht realistisch“ gewesen. In der Wohnung wurden Blutspritzer entdeckt, das Messer im freiwillig geöffneten Zimmer sichergestellt. Zudem wies er einen Atemalkohol von 1,5 Promille auf. Der 37-Jährige ist in Deutschland nicht vorbestraft und lebe von der Unterstützung seines Bruders. „Ihr Bruder ist offenbar eine Art Wohlfahrtsinstitut“, bemerkt Keck trocken.

Oberstaatsanwalt Böhmer beantragt wegen gefährlicher Körperverletzung zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung. Eine Notwehrlage habe nicht bestanden, der Streit sei banal gewesen. Die Stichverletzung war potenziell lebensgefährlich: 

„Wer mit einem Messer dieser Größe zusticht, muss mit erheblichen Folgen rechnen.“ 

Zugleich wertet er den Hilfsversuch nach der Tat als Handeln im Affekt. Alkohol spiele bei Gewaltdelikten eine zentrale Rolle – besonders in Verbindung mit einem Messer. Strafmildernd berücksichtigt er die fehlenden Vorstrafen und dass es sich offenbar um einen einmaligen Ausrutscher handelt. Das Opfer sei körperlich genesen. Bewährungsauflagen blieben teilweise offen, da unklar ist, ob der Angeklagte eine Arbeitserlaubnis erhält oder aus Deutschland abgeschoben wird. Klar sei, dass der Angeklagte jeden Wohnsitzwechsel anzeigen müsse.

"Ein einmaliger Ausrutscher"

Verteidigerin Cornelia Nöller hält eine zweijährige Bewährungsstrafe für überzogen. „Mein Mandant hat eingeräumt, zugestochen und das Opfer verletzt zu haben.“ In weiten Teilen schließe sie sich zwar der Staatsanwaltschaft an, doch habe ihr Mandant im Affekt gehandelt – einem Streit sei die Tat vorausgegangen. „Es war ein einmaliger Ausrutscher.“ Er sei ein unbescholtener Bürger, „von dieser Tat abgesehen“. Eine konkrete Lebensgefahr habe nicht bestanden, auch sei kein klinisch relevanter Blutverlust eingetreten. Zudem habe sich das Opfer rasch erholt. Ihr Mandant habe nach der Tat helfen wollen und sei geblieben. „Er ist kein Straftäter“, sagt Nöller und beantragt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten zur Bewährung.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektorin Dorothea Keck verurteilt den 37-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung. Er muss mit einem Bewährungshelfer zusammenarbeiten, monatlich 40 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten – bis er eine Stelle findet oder abgeschoben wird – und jeden Wohnsitzwechsel sofort melden. In der Urteilsbegründung betont Keck: „Bei dieser Art der Stichführung konnte der Angeklagte nicht auf glimpfliche Folgen vertrauen.“ Das Opfer habe psychisch erheblich gelitten, die Tat sei „heftig“ gewesen. Zugleich würdigt das Gericht das umfassende Geständnis. Der Angeklagte habe sich gestellt, Haft unter erschwerten Bedingungen bewältigt und lebe seither unauffällig. Die Alkoholisierung spreche für eine Affekttat, nicht für Planung. Angesichts zunehmender Messergewalt wolle das Gericht mit dem Strafmaß ein klares Signal setzen.

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