Schuss nach Sexnachrichten
Vor dem Amtsgericht Crailsheim steht ein 26-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung. Er soll sein Opfer mit einer Waffe geschlagen und einen Schuss abgefeuert haben.
Auf offener Straße nahe der ehemaligen Bank im Crailsheimer
Teilort Roßfeld attackierte der Angeklagte den Geschädigten mit einer
Schreckschusswaffe.
„Ich war damit überfordert. Es war nicht meine Absicht, so
etwas zu tun“, erklärt ein 26-Jähriger vor dem Amtsgericht Crailsheim. Laut
Anklage soll er am 12. Juni 2023 sein Opfer neben der Feuerwehr in Roßfeld mit
einer Schreckschusswaffe bedroht, ihm damit ins Gesicht geschlagen und
anschließend einen Schuss in die Luft abgegeben haben. Auslöser des Vorfalls
war ein Instagram-Profil, über das sexuelle Inhalte verbreitet worden waren.
Der Angeklagte war überzeugt, dass der Geschädigte hinter den entsprechenden
Nachrichten stecke, und forderte ihn auf, dies zuzugeben. Gleichzeitig stand
auch der 26-Jährige selbst im Verdacht, das Profil betrieben zu haben, von dem
die Sexnachrichten auf Instagram verschickt wurden.
Mit Waffe geschlagen
Bei einem Treffen in Roßfeld soll der Angeklagte den
Geschädigten unter Vorhalt der Waffe zu einem Geständnis gedrängt haben. Im
weiteren Verlauf schlug er ihm mit der Waffe gegen die Schläfe und feuerte
einen Schuss ab. Der Geschädigte erlitt eine Platzwunde. Anschließend bedrohte
der 26-Jährige laut Anklage auch eine Zeugin mit derselben Waffe und drohte,
auf sie zu schießen, sollte sie die Polizei verständigen. Die
Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten daher gefährliche Körperverletzung,
Bedrohung sowie den unerlaubten Besitz und das Führen einer Schusswaffe vor.
Während der Verhandlung zeigt sich der Angeklagte, ein
Staplerfahrer, reumütig und geständig. Zwei der geladenen Zeuginnen sind
inzwischen verstorben. Zwischen Staatsanwältin Völkl, Verteidiger Felix Schmidt
und Richterin Uta Herrmann kommt es zu einer Verständigung. Videoaufnahmen
einer Überwachungskamera belegen den Vorfall deutlich und sprechen für eine
Körperverletzung. Der Vorfall ereignete sich auf der öffentlichen Straße neben
der ehemaligen Bank in Roßfeld, unweit des Feuerwehrmagazins. Zum Tatzeitpunkt
war in dem Gebäude ein Autohandel untergebracht. Der Geschäftsführer hatte im
Jahr 2023 eine Überwachungskamera installiert, die auch den öffentlichen Raum um
das Gebäude erfasste – und damit die Tat aufzeichnete.
Nach Darstellung der Verteidigung hatte der Angeklagte Angst
vor dem Geschädigten und nahm die Waffe zu dem Treffen mit, um die Situation
mit dem Instagramprofil zu klären. Der Schuss habe sich versehentlich gelöst,
als er sich erschrocken habe. Zudem sei die Polizei durch Zeugen und nicht
durch den Geschädigten selbst verständigt worden. Die Staatsanwältin betont
hingegen die klare Bedrohungslage: Auf dem Video sei deutlich zu erkennen, dass
der Angeklagte mit der Waffe agiert habe. In einem Rechtsgespräch wird eine
Verfahrensverkürzung angestrebt, da der Angeklagte ein umfassendes Geständnis
ablegt. Voraussetzung sei unter anderem die Einziehung der Waffe. Zudem komme
eine Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes und Führens einer Schusswaffe in
Betracht. „Es war nicht seine Waffe“, erklärt Verteidiger Felix Schmidt hierzu.
Auch bei einer späteren Hausdurchsuchung konnte die Polizei die Waffe nicht
sicherstellen.
Der Angeklagte ist derzeit arbeitslos, steht jedoch kurz vor
einer neuen Anstellung über eine Zeitarbeitsfirma. Er lebt bei seinen
Großeltern in Ilshofen und leidet seit der Tat unter psychischen Problemen.
Schlafstörungen und starke Reaktionen auf klingelnde Telefone belasten ihn
weiterhin. Nach Angaben der Verteidigung hat der Angeklagte die Vorwürfe
vollständig eingeräumt und sich mit dem Geschädigten ausgesprochen. Dieser habe
ursprünglich sogar erwogen, den Strafantrag zurückzuziehen. Die Einigung datiert
aus dem März 2025. Ein ärztliches Attest bescheinigt dem Geschädigten eine
Schädelprellung sowie eine Schürfwunde an der Stirn. Das Video zeigt dennoch,
wie der Angeklagte den Geschädigten auf offener Straße angreift, ihn mit der
Waffe schlägt und einen Schuss abgibt. Der Geschädigte steigt anschließend in
ein Auto und fährt davon. Sein derzeitiger Aufenthaltsort ist unbekannt – ob er
sich in Deutschland oder Serbien befindet, ist unklar. Fest steht jedoch, dass
er kein Interesse an einer weiteren Strafverfolgung hat.
Sechs Monate Bewährung
Im Bundeszentralregister des Angeklagten findet sich lediglich ein Eintrag wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung. Staatsanwältin Völkl unterstreicht die erhebliche Bedrohungslage: „Der Angeklagte hat dem Geschädigten ins Gesicht geschlagen und ihm die Pistole direkt vorgehalten.“ Zudem sei ein Schuss abgegeben und eine Zeugin bedroht worden. Das Video belege eine gefährliche Körperverletzung, Bedrohung sowie das unerlaubte Führen einer Waffe. Zugunsten des Angeklagten wertet sie das umfassende Geständnis sowie die vergleichsweise geringe Reaktion des Geschädigten. Der Angeklagte sei auch bis heute nicht durch Hoheitsdelikte aufgefallen. Sie fordert eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung, die Einziehung der Waffe sowie eine Geldauflage von 2.000 Euro.
Verteidiger Schmidt plädiert hingegen für eine mildere Strafe. Sein Mandant stehe erstmals vor Gericht, habe sich entschuldigt und der Geschädigte habe kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung. Er fordert eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung und bittet darum, von einer Geldstrafe abzusehen. Zudem sei er nicht Eigentümer der Waffe, was die Einziehung verkompliziere.
Richterin Uta Herrmann verurteilt den 26-Jährigen
schließlich wegen gefährlicher vorsätzlicher Körperverletzung, Bedrohung sowie
unerlaubten Besitzes und Führens einer Waffe zu einer Freiheitsstrafe von sechs
Monaten auf Bewährung. Zusätzlich muss er 2.000 Euro an den Tierschutzverein
Crailsheim zahlen. Das Geständnis bewertet die Richterin positiv, ebenso die
klare Beweislage durch das Video. Der Geschädigte habe sich schnell erholt und
kein Interesse an weiterer Strafverfolgung gezeigt. Auch sei der Angeklagte
zuvor strafrechtlich kaum in Erscheinung getreten, verfüge über ein stabiles
familiäres Umfeld und stehe kurz vor einer neuen Arbeitsaufnahme. Eine
Bewährungszeit von zwei Jahren sei daher ausreichend. Gleichzeitig betont
Herrmann die deutliche Bedrohungslage: „Eine solche Waffe hat ein erhebliches
Bedrohungspotenzial, wenn damit rumhantiert und geschossen wird.“
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