Schuss nach Sexnachrichten

Vor dem Amtsgericht Crailsheim steht ein 26-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung. Er soll sein Opfer mit einer Waffe geschlagen und einen Schuss abgefeuert haben.

Auf offener Straße nahe der ehemaligen Bank im Crailsheimer Teilort Roßfeld attackierte der Angeklagte den Geschädigten mit einer Schreckschusswaffe.

Auf offener Straße nahe der ehemaligen Bank im Crailsheimer Teilort Roßfeld attackierte der Angeklagte den Geschädigten mit einer Schreckschusswaffe.

„Ich war damit überfordert. Es war nicht meine Absicht, so etwas zu tun“, erklärt ein 26-Jähriger vor dem Amtsgericht Crailsheim. Laut Anklage soll er am 12. Juni 2023 sein Opfer neben der Feuerwehr in Roßfeld mit einer Schreckschusswaffe bedroht, ihm damit ins Gesicht geschlagen und anschließend einen Schuss in die Luft abgegeben haben. Auslöser des Vorfalls war ein Instagram-Profil, über das sexuelle Inhalte verbreitet worden waren. Der Angeklagte war überzeugt, dass der Geschädigte hinter den entsprechenden Nachrichten stecke, und forderte ihn auf, dies zuzugeben. Gleichzeitig stand auch der 26-Jährige selbst im Verdacht, das Profil betrieben zu haben, von dem die Sexnachrichten auf Instagram verschickt wurden.

Mit Waffe geschlagen

Bei einem Treffen in Roßfeld soll der Angeklagte den Geschädigten unter Vorhalt der Waffe zu einem Geständnis gedrängt haben. Im weiteren Verlauf schlug er ihm mit der Waffe gegen die Schläfe und feuerte einen Schuss ab. Der Geschädigte erlitt eine Platzwunde. Anschließend bedrohte der 26-Jährige laut Anklage auch eine Zeugin mit derselben Waffe und drohte, auf sie zu schießen, sollte sie die Polizei verständigen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten daher gefährliche Körperverletzung, Bedrohung sowie den unerlaubten Besitz und das Führen einer Schusswaffe vor.

Während der Verhandlung zeigt sich der Angeklagte, ein Staplerfahrer, reumütig und geständig. Zwei der geladenen Zeuginnen sind inzwischen verstorben. Zwischen Staatsanwältin Völkl, Verteidiger Felix Schmidt und Richterin Uta Herrmann kommt es zu einer Verständigung. Videoaufnahmen einer Überwachungskamera belegen den Vorfall deutlich und sprechen für eine Körperverletzung. Der Vorfall ereignete sich auf der öffentlichen Straße neben der ehemaligen Bank in Roßfeld, unweit des Feuerwehrmagazins. Zum Tatzeitpunkt war in dem Gebäude ein Autohandel untergebracht. Der Geschäftsführer hatte im Jahr 2023 eine Überwachungskamera installiert, die auch den öffentlichen Raum um das Gebäude erfasste – und damit die Tat aufzeichnete.

Nach Darstellung der Verteidigung hatte der Angeklagte Angst vor dem Geschädigten und nahm die Waffe zu dem Treffen mit, um die Situation mit dem Instagramprofil zu klären. Der Schuss habe sich versehentlich gelöst, als er sich erschrocken habe. Zudem sei die Polizei durch Zeugen und nicht durch den Geschädigten selbst verständigt worden. Die Staatsanwältin betont hingegen die klare Bedrohungslage: Auf dem Video sei deutlich zu erkennen, dass der Angeklagte mit der Waffe agiert habe. In einem Rechtsgespräch wird eine Verfahrensverkürzung angestrebt, da der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ablegt. Voraussetzung sei unter anderem die Einziehung der Waffe. Zudem komme eine Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes und Führens einer Schusswaffe in Betracht. „Es war nicht seine Waffe“, erklärt Verteidiger Felix Schmidt hierzu. Auch bei einer späteren Hausdurchsuchung konnte die Polizei die Waffe nicht sicherstellen.

Der Angeklagte ist derzeit arbeitslos, steht jedoch kurz vor einer neuen Anstellung über eine Zeitarbeitsfirma. Er lebt bei seinen Großeltern in Ilshofen und leidet seit der Tat unter psychischen Problemen. Schlafstörungen und starke Reaktionen auf klingelnde Telefone belasten ihn weiterhin. Nach Angaben der Verteidigung hat der Angeklagte die Vorwürfe vollständig eingeräumt und sich mit dem Geschädigten ausgesprochen. Dieser habe ursprünglich sogar erwogen, den Strafantrag zurückzuziehen. Die Einigung datiert aus dem März 2025. Ein ärztliches Attest bescheinigt dem Geschädigten eine Schädelprellung sowie eine Schürfwunde an der Stirn. Das Video zeigt dennoch, wie der Angeklagte den Geschädigten auf offener Straße angreift, ihn mit der Waffe schlägt und einen Schuss abgibt. Der Geschädigte steigt anschließend in ein Auto und fährt davon. Sein derzeitiger Aufenthaltsort ist unbekannt – ob er sich in Deutschland oder Serbien befindet, ist unklar. Fest steht jedoch, dass er kein Interesse an einer weiteren Strafverfolgung hat.

Sechs Monate Bewährung

Im Bundeszentralregister des Angeklagten findet sich lediglich ein Eintrag wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung. Staatsanwältin Völkl unterstreicht die erhebliche Bedrohungslage: „Der Angeklagte hat dem Geschädigten ins Gesicht geschlagen und ihm die Pistole direkt vorgehalten.“ Zudem sei ein Schuss abgegeben und eine Zeugin bedroht worden. Das Video belege eine gefährliche Körperverletzung, Bedrohung sowie das unerlaubte Führen einer Waffe. Zugunsten des Angeklagten wertet sie das umfassende Geständnis sowie die vergleichsweise geringe Reaktion des Geschädigten. Der Angeklagte sei auch bis heute nicht durch Hoheitsdelikte aufgefallen. Sie fordert eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung, die Einziehung der Waffe sowie eine Geldauflage von 2.000 Euro.

Verteidiger Schmidt plädiert hingegen für eine mildere Strafe. Sein Mandant stehe erstmals vor Gericht, habe sich entschuldigt und der Geschädigte habe kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung. Er fordert eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung und bittet darum, von einer Geldstrafe abzusehen. Zudem sei er nicht Eigentümer der Waffe, was die Einziehung verkompliziere.

Richterin Uta Herrmann verurteilt den 26-Jährigen schließlich wegen gefährlicher vorsätzlicher Körperverletzung, Bedrohung sowie unerlaubten Besitzes und Führens einer Waffe zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Zusätzlich muss er 2.000 Euro an den Tierschutzverein Crailsheim zahlen. Das Geständnis bewertet die Richterin positiv, ebenso die klare Beweislage durch das Video. Der Geschädigte habe sich schnell erholt und kein Interesse an weiterer Strafverfolgung gezeigt. Auch sei der Angeklagte zuvor strafrechtlich kaum in Erscheinung getreten, verfüge über ein stabiles familiäres Umfeld und stehe kurz vor einer neuen Arbeitsaufnahme. Eine Bewährungszeit von zwei Jahren sei daher ausreichend. Gleichzeitig betont Herrmann die deutliche Bedrohungslage: „Eine solche Waffe hat ein erhebliches Bedrohungspotenzial, wenn damit rumhantiert und geschossen wird.“


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