Tausende Kinderpornos bei "Dennis" sichergestellt
Ein 48-Jähriger muss sich vor dem Amtsgericht Crailsheim wegen der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes Kinder- und Jugendpornografie verantworten. Noch im Gerichtssaal wird er verhaftet.
Die 3.235 Dateien waren ausschließlich auf dem Laptop des
48-Jährigen gespeichert, von dem aus er zwei dieser Dateien in seinen
OneDrive-Account hochgeladen hatte.
2.449 Dateien mit kinderpornografischem und 786 mit
jugendpornografischem Inhalt – insgesamt 3.235 strafrechtlich relevante Dateien
haben Ermittler bei der Wohnungsdurchsuchung eines 48-Jährigen in Crailsheim
sichergestellt. Darunter befanden sich auch Videos mit einer Gesamtlaufzeit von
rund 15 Stunden. Die Kinder und Jugendlichen seien ganz oder teilweise nur mit
Socken bekleidet – in sexuell expliziter Stellung.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte zudem selbst zwei kinderpornografische Bilder in seinen OneDrive-Account hochgeladen haben. Es handle sich um Dateien von Mädchen unter 14 Jahren.
Bei der Wohnungsdurchsuchung beschlagnahmten die Ermittler Laptop und Mobiltelefon des Mannes. Neben den strafrechtlich relevanten Inhalten untersuchten die Beamten auch den Browserverlauf. Demnach führten besuchte Webseiten zu einschlägigen Angeboten mit kinder- sowie jugendpornografischen Inhalten und zeigten die sexuelle Orientierung des 48-Jährigen. 14 bis 17-Jährige sowie Kinder seien beim vaginalen und oralen Geschlechtsverkehr mit Erwachsenen, anderen Jugendlichen und Kindern zu sehen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem arbeitslosen Gabelstaplerfahrer zweifache Verbreitung kinderpornografischer Inhalte sowie Erwerb und Besitz von kinder- und jugendpornografischer Dateien vor. Der rumänische Staatsangehörige lebt nach eigenen Angaben seit 28 Jahren in Deutschland. Einen Beruf habe er nie erlernt. Zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung sei er zudem obdachlos.
"Gezielt danach suchen"
Sein Bundeszentralregister reicht bis 1997 zurück und
umfasst zehn Einträge, darunter Diebstahl, Körperverletzungsdelikte,
Urkundenfälschung, Nötigung und Bedrohung. In einem Urteil heißt es: „Ich hole
meine Waffe und schieß dich tot.“ Zu den aktuellen Vorwürfen äußerte er sich
nicht.
Als Zeugen sagten Beamte der Kriminalinspektion Waiblingen aus, darunter Ermittler der auf Kinderpornografie spezialisierten Einheit. Bei der Durchsuchung habe der Angeklagte angegeben, die sichergestellten Geräte allein zu nutzen und allein in der Wohnung zu leben. Gespeichert waren die Inhalte in einer Datenbank sowie einzelnen Ordnern, die überwiegend keine Bezeichnung hatten. Lediglich ein Ordner war mit „Dennis“ benannt.
Die Ermittlungen begannen nach einem Hinweis aus den USA:
Das National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) erhielt von
Microsoft eine Meldung über kinderpornografisches Material, das über OneDrive
verbreitet wurde. Die ermittelte IP-Adresse gelangte zur weiteren Bearbeitung
an die Bundes- und Landeskriminalämter.
Zunächst führte die IP-Adresse zum Vermieter des 48-Jährigen. Erst die Auswertung der User-ID brachte die Ermittler zur E-Mail-Adresse eines „Dennis Miller“, die auf den Geräten des Angeklagten hinterlegt war. Eine Google-Abfrage ordnete die zur Registrierung genutzte Telefonnummer dem Angeklagten zu. „Offenbar nutzte er den Namen als Alias, um seine Identität zu verschleiern.“ User-IDs gelten dabei als verlässlicher als IP-Adressen, da letztere nur den Anschlussinhaber identifizieren und andere beispielsweise durch freies WLAN diese auch nutzen können. Ein Ermittler erklärte zudem aus eigener Erfahrung, dass ein zufälliges Auffinden solcher Inhalte im Netz in diesem Umfang ausgeschlossen sei. „Man muss gezielt danach suchen.“
Überstellung in die JVA
Staatsanwalt Knietig beantragt wegen Fluchtgefahr
Haftbefehl. Der 48-Jährige habe seine Wohnung verloren, sei obdachlos,
arbeitslos und verfüge über keine erkennbaren stabilen sozialen Bindungen. Die
dem Angeklagten zur Last gelegten Dateien seien ihm eindeutig zuzuordnen. Auch
die Vielzahl seiner Vorstrafen sowie die enorme Menge des sichergestellten
Materials spreche für sich. „Hinter solchen Aufnahmen stehen schlimme
Schicksale von Kindern, die diese Taten erdulden mussten. Konsumenten schaffen
durch den Erwerb einen Markt, in dem das akzeptiert wird“, betont Knietig.
Anzeichen für eine günstige Sozialprognose sehe er nicht. Zudem beantragt die
Staatsanwaltschaft die Einziehung des sichergestellten Laptops und fordert in
ihrem Plädoyer eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten. Verteidigerin
Anna Göbel reiche das Beweismaterial für eine Inhaftierung nicht. Sie beantragt
Freispruch.
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektorin Dorothea Keck verurteilt den 48-Jährigen wegen Verbreitung, Zugänglichmachung und Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren. Zugleich erlässt sie einen Untersuchungshaftbefehl. Noch im Sitzungssaal wird der arbeitslose Gabelstaplerfahrer von Polizeibeamten durchsucht und in die Justizvollzugsanstalt überstellt.
An der Täterschaft bestünde kein Zweifel. „Es wurden Unmengen an Material und stundenlange Videos gefunden.“ Die Vorstrafen würden sich durch das ganze Strafgesetzbuch ziehen. Bei den Aufnahmen handle es sich um keine „Fakebilder“ sondern echte Kinder. „Das ist eine verachtenswerte Straftat, die man nicht abstempeln kann“, betont Keck. Entlastende Umstände für eine mildere Strafe habe das Schöffengericht nicht erkannt.
„Ich habe solche Kinder erlebt. Die Kindheit ist versaut. Das Trauma geht bis ins Erwachsenenleben.“
Rechtsmittel werden keine eingelegt.
Registrierte Fälle
Tim Rupp, Kriminalhauptkommissar des Polizeipräsidiums
Aalen, äußert sich über die Wege der Verbreitung entsprechender Inhalte. „Täter
nutzen vor allem Foren im Darknet und Peer-to-Peer-Netzwerke.“ Auch
Messenger-Dienste spielen eine Rolle – etwa in Schul- oder Klassenchats, in
denen Schüler untereinander entsprechende Bilder oder Sticker teilen.
Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Aalen wurden im vergangenen Jahr 514 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung registriert. Im Landkreis Schwäbisch Hall wurden 89 Fälle im Zusammenhang mit der Verbreitung, dem Erwerb, Besitz oder der Herstellung kinderpornografischer Inhalte erfasst. Im Bereich Jugendpornografie 27. Die Zahl der Fälle sexuellen Missbrauchs lag bei 46. Vergewaltigung bei 21 Fällen.
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