Drohungen mit Waffe und Kampfhund

Vor dem Amtsgericht Crailsheim muss sich ein 46-Jähriger wegen Bedrohung und Beleidung verantworten. Über Monate versetzte er das Opfer in Todesangst und hetzte sogar seinen aggressiven Pit Bull auf ihn.

Vor dem Amtsgericht Crailsheim muss sich ein 46-Jähriger wegen Bedrohung und Beleidung verantworten. Über Monate versetzte er das Opfer in Todesangst und hetzte sogar seinen aggressiven Pit Bull auf ihn.

Am Wasserturm in Crailsheim soll er seinem Opfer fast täglich aufgelauert haben – rechts der Pit Bull, links das Butterfly-Messer.

Patronen, Schlagstock, Machete, Feuerzeugpistole, HDR-50-Revolver, Gaspistole, Würgeholz, Schreckschusspistolen, CO₂-Kartuschen, Jagdmesser sowie Beutel mit Ketamin: All das stellten Polizeibeamte bei der Wohnungsdurchsuchung eines 46-Jährigen in Crailsheim sicher. „Sie hatten ein richtiges Arsenal an Waffen“, bemerkt Richterin Uta Herrmann. Hinzu kam ein American Pit Bull Terrier, den der Angeklagte nach Überzeugung des Gerichts wiederholt zur Bedrohung seines Opfers eingesetzt hatte.

Die Rasse gilt als besonders kräftig und muskulös. Wer bereits Musikvideos des Rappers Bonez MC gesehen hat, kennt das markante Erscheinungsbild dieser Hunde. Der Pit Bull zählt in Baden-Württemberg zur Kategorie 1 der Listenhunde. Für sie und ihre Kreuzungen wird die Kampfhundeeigenschaft gesetzlich vermutet. Für die Haltung benötigt man eine Erlaubnis der zuständigen Ortspolizeibehörde sowie einen bestandenen Wesenstest. Zudem müssen Zuverlässigkeit, Sachkunde und ein berechtigtes Interesse an der Haltung nachgewiesen werden.

Genau einen solchen Hund soll ein 46-Jähriger nach Angaben der Staatsanwaltschaft mehrfach gegen seinen ehemaligen Arbeitskollegen eingesetzt haben. Mit Kommandos wie „Fass“ und „Los, hol ihn dir“ sowie der Drohung, der Hund werde ihn „zerfleischen“, habe er das Opfer eingeschüchtert. Trotz eines Annäherungsverbots soll er dem Mann am Crailsheimer Wasserturm mit dem Hund nachgelaufen sein und dabei mehrfach „Ich bring dich um“ gerufen haben. Die angeklagten Bedrohungs- und Beleidigungsdelikte erstrecken sich über rund neun Monate von 2025 bis 2026. Darüber hinaus soll der 46-Jährige seinen ehemaligen Kollegen wiederholt als „Wichser“, „Schwanzlutscher“ und „Verräter“ beleidigt haben.

Revolver auf Kopf gerichtet

Zudem habe der 46-Jährige einen Revolver auf Kopf und Beine seines ehemaligen Kollegen gerichtet und gefragt, wohin er schießen solle. „Verräter müssen sterben“, soll er dabei gesagt haben. Außerdem habe er den knurrenden Hund gezielt auf den Geschädigten gehetzt und diesem mehrfach mit Gesten den Tod angedroht. Ein weiterer ehemaliger Arbeitskollege berichtet als Zeuge von einer angedeuteten Halsabschneidegeste. Nachdem er dies ausgesagt hatte, soll ihn der Angeklagte telefonisch bedroht haben. Neben Bedrohung und Beleidigung werden dem 46-Jährigen auch vorsätzliches unerlaubtes Führen bzw. Besitz einer Schusswaffe vorgeworfen.

Der gelernte Industriemechaniker lebt seit 1992 in Deutschland und vertrat sich vor Gericht selbst. Sämtliche Vorwürfe weist er zurück. Den sichergestellten Revolver habe er ausschließlich zur Selbstverteidigung in seiner Nachttischschublade aufbewahrt.

Seinen American Pit Bull Terrier halte er seit zehn Jahren. Der Hund sei ordnungsgemäß angemeldet, habe einen Wesenstest absolviert und ihn regelmäßig ins Büro der damaligen gemeinsamen Arbeitsstätte begleitet. „Niemand hat ein Problem mit dem Hund gehabt.“ Das ihm vorgeworfene Kommando „Schnapp ihn dir“ habe lediglich bedeutet, dass der Hund auf Menschen zugehen und mit ihnen spielen dürfe. Erste Oberamtsanwältin Koller schüttelt nur den Kopf.

Die sichergestellten Patronen habe er geschenkt bekommen. Den Schlagstock habe er irgendwann gekauft, die Feuerzeugpistole sei für Silvester. Das Würgeholz habe er als Fan von Bruce Lee selbst angefertigt. Das Ketamin gehöre ihm nicht. Er habe nicht einmal gewusst, was sich da in seiner Wohnung befindet. „Sie wissen, wie wenig überzeugend das klingt“, bemerkt Richterin Uta Herrmann. Der Angeklagte bestritt zudem, den Geschädigten oder einen weiteren ehemaligen Arbeitskollegen bedroht zu haben. Auch eine Waffe habe er nie auf das Opfer gerichtet. Den Hund habe er stets vom Geschädigten ferngehalten.

Mehrere Polizeibeamte bestätigen vor Gericht die geschilderten Bedrohungen. Auch die Wohnungsdurchsuchung sei schwierig verlaufen. Dem Angeklagten habe angedroht werden müssen, notfalls von der Schusswaffe gegen seinen Hund Gebrauch zu machen, damit dieser während des Einsatzes weggesperrt wurde. Die Herausgabe der Waffen sei nur widerwillig erfolgt. Zudem habe sich der Hund bei einem weiteren Einsatz aggressiv gezeigt. „Der Angeklagte ist sehr waffenaffin. Nach meiner Einschätzung nimmt er die Waffen auch mit auf die Straße und bedroht damit andere“, sagt ein Beamter.

Hund auf 180

Der Geschädigte schildert das Verhältnis zum Angeklagten zunächst als unauffällig. Erst nachdem der 46-Jährige auf den damaligen Werkstattleiter eingeschlagen, ihn mit einem Messer bedroht habe und er dazwischengegangen sei, habe sich die Situation verändert. „Ab da war er gestört. Er hat mir ständig mit seinem Hund aufgelauert und gedroht, mich umzubringen.“ Dabei seien Aussagen wie „Du weißt nicht, mit wem du dich anlegst – mit der russischen Mafia“ gefallen. Zudem habe der Angeklagte ihm einen Revolver abwechselnd an den Kopf und an die Beine gehalten und gefragt, wohin er schießen solle. „Es waren immer dieselben Drohungen: Ich bring dich um, oder: Mein Hund zerfleischt dich.“ Bei einem weiteren Vorfall sei der Hund aggressiv auf ihn zugelaufen und an der Fahrertür seines Geschäftsfahrzeugs hochgesprungen. „Er war nicht einmal einen Meter von mir entfernt. Der Hund war völlig aufgeputscht und auf 180.“ Währenddessen habe der Angeklagte „Komm raus, du Feigling“ gerufen und später mit einer Handbewegung einen Halsschnitt angedeutet. Selbst nach Erlass eines Annäherungsverbots habe er die Bedrohungen fortgesetzt. Vor Gericht wendet er sich direkt an ihn: „Du weißt, was du gemacht hast. Du brauchst einen Arzt.“

Auch der damaliger Arbeitskollege bestätigt die Vorwürfe. Nach seiner Zeugenaussage zur habe ihn der Angeklagte anonym angerufen und damit gedroht, ihm „die Augen rauszuschlitzen“. Zudem sei der Hund immer wieder gezielt aufgehetzt worden. „Am Wasserturm stand er regelmäßig. Rechts der Hund, links das Butterfly-Messer mit dem er rumgespielt hat“, berichtet er.

Das Bundeszentralregister des 46-Jährigen ist negativ. Trotz der Vorwürfe will der gelernte Industriemechaniker seine legalen Waffen zurückerhalten. „Wir haben von Ihnen ein komplettes Dementi gehört“, sagt Erste Oberamtsanwältin Koller in ihrem Plädoyer. Das gezielte Hetzen des Hundes stelle eine eindeutige Bedrohung dar. Zudem habe das Tier auf aggressive Kommandos reagiert. "Kein normaler Mensch hat solche Messer in seiner Wohnung. Noch dazu sind das keine Messer, die man zum Äpfele schneiden benutzt." Daher fordert die Staatanwaltschaft elf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, die Einziehung des Revolvers sowie eine Geldauflage von 11.000 Euro.

Richterin Uta Herrmann folgt weitgehend der Argumentation der Staatsanwaltschaft, reduziert die Geldauflage jedoch auf 5.000 Euro. „Sie scheinen ein regelrechter Waffennarr zu sein“, sagt sie in ihrer Urteilsbegründung. Selbst ein gerichtlicher Gewaltschutzbeschluss habe den Angeklagten nicht davon abgehalten, sein Verhalten fortzusetzen. Bedrohungsdelikte würden am Amtsgericht zwar regelmäßig verhandelt. „Aber das, was Sie hier hingelegt haben, hebt sich deutlich ab.“ Die Zukunft des Hundes werde von der Hundeführerstaffel geprüft. Mit einer deutlichen Warnung schloss Herrmann die Verhandlung: „Bei weiteren Verstößen gehen Sie in den Knast.“ Mit dem Urteil ist der 46-Jährige nicht ganz einverstanden. Rechtsmittel sind daher zu erwarten.


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