Gelöschte Erinnerungen
Datenveränderung ist strafbar – das bekam ein 34-Jähriger vor dem Amtsgericht Crailsheim zu spüren. Er soll die Festplatte seiner Ex-Freundin gelöscht und tausende Dateien vernichtet haben.
Wenn Richter eines nicht mögen, dann ist es, für dumm
verkauft zu werden. So auch Richterin Uta Herrmann an diesem Verhandlungstag.
Im Laufe des Prozesses wurde ihr Ton gegenüber dem Angeklagten mehrfach
deutlich schärfer. „Wollen Sie mich nicht verstehen oder kapieren Sie es
nicht?“, fragt sie den 34-jährigen Arbeitssuchenden wiederholt.
Laut Anklage soll er vergangenen Jahres die Festplatte aus dem Computer seiner Ex-Freundin ausgebaut und rund 48.000 Dateien gelöscht haben. Er habe sich der Datenveränderung strafbar gemacht. Unter den Dateien befanden sich persönliche Fotos und Videos, gespeicherte Passwörter, Arbeitsunterlagen sowie Sozialversicherungsdokumente.
Vor Gericht vertritt sich der gelernte Holzbearbeiter selbst. Gemeldet sei er bei seiner Mutter in Wallhausen, tatsächlich halte er sich wechselnd bei Freunden auf. Er erklärt, alle Festplatten an die Polizei übergeben zu haben. „Das waren meine. Wo ihre sind, keine Ahnung.“
In der damaligen Wohnung in Matzenbach hätten die beiden mit einem weiteren Mitbewohner gelebt. Der Auszug der Frau erfolgte später unter Polizeibegleitung. Kennengelernt hätten sie sich durch eine gemeinsame Ausbildungszeit und seien vier Jahre ein Paar gewesen. Zum Zeitpunkt der Vorfälle jedoch nicht mehr.
Grinsen statt Einsicht
Der 34-Jährige wies sämtliche Vorwürfe zurück. Er habe sich
weder an ihrem Computer zu schaffen gemacht noch eine Festplatte ausgebaut oder
Daten gelöscht. „Etwa zwei Monate vor dem Auszug hat sie Daten von ihrem Handy
auf den PC übertragen und den Stecker gezogen. Vielleicht sind die Daten
deshalb weg“, erklärt er grinsend, mit verschränkten Armen und zurückgelehnt
auf der Anklagebank.
Richterin Herrmann verlas mehrere Nachrichten, die der Angeklagte seiner Ex-Freundin geschickt haben soll. „Möchtest du die Festplatte und die Daten wiederhaben, dann zieh die Anzeige zurück“, zitiert sie. Der Angeklagte bestritt erneut die Vorwürfe. „Das steht hier aber und grenzt schon an Nötigung“, entgegnet die Richterin. „Ich möchte eine Antwort haben, sonst ist das Angebot weg“, zitiert sie weiter. Daraufhin erklärt der Angeklagte, seine Ex-Freundin habe eine Festplatte von ihm haben wollen, weil der Mitbewohner für seine Spiele zusätzlichen Speicherplatz benötigt habe. Ihren Computer habe sie dem Mitbewohner zur Verfügung gestellt. Gegenüber der Richterin gibt er sich genervt und demonstrativ gelangweilt.
Heute lebt der Angeklagte nicht mehr in der gemeinsamen Wohnung. Wegen Mietschulden und dem Jobverlust sei ihm gekündigt worden. Seine vier Kinder leben nach seinen Angaben in Pflegefamilien. Seinen Lebensunterhalt bestreite er derzeit von nichts.
Eine Polizeibeamtin des Crailsheimer Polizeireviers sagt aus, der Angeklagte habe lediglich eine Festplatte übergeben, die der Geschädigten zuzuordnen gewesen sei. Zudem habe die Frau Screenshots von Nachrichten vorgelegt. Darin habe der Angeklagte sie sinngemäß aufgefordert, die Anzeige zurückzunehmen, andernfalls werde es weitergehen.
Die Geschädigte schildert das Zusammenleben als Wohngemeinschaft. Sie habe zwei Festplatten besessen. Der Angeklagte habe zu dieser Zeit Schulden gehabt, die sie teilweise für ihn beglichen habe. „Er hätte sich nicht einmal eine Festplatte leisten können“, sagt sie.
Bilder der verstorbenen Eltern weg
Beim Auszug habe sie lediglich ihre Katze mitgenommen, weil
sie davon ausgegangen sei, dass ihr Computer im Zimmer des Mitbewohners sicher
sei. Als sie später an den Rechner zurückkehrte, habe die Festplatte und der
Kabelbaum gefehlt. Ein Kabel sei durchgeschnitten gewesen. Zudem sei eine
verschraubte SSD ausgebaut worden. Eine ihrer Festplatten fehle bis heute. Auf der
abgegebenen Festplatte bei der Polizei hätten sich private Bilder des
Angeklagten befunden, ihre eigenen Daten seien vollständig verschwunden. „Er
hat den PC komplett lahmgelegt. Ich hatte nicht einmal mehr Zugriff auf die Bilder
meiner verstorbenen Eltern“, schildert sie.
Zudem soll er unter ihrem Namen ein Profil auf einer Datingplattform erstellt haben. „Mit demselben Benutzernamen und demselben Passwort. Das macht kein Mensch“, sagt die 33-Jährige. Sie selbst habe solche Plattformen nie genutzt. Der Angeklagte kenne sich mit Computertechnik sehr gut aus.
Der Arbeitssuchende äußert sich zu den Vorwürfen schließlich nicht mehr und lacht stattdessen. „Was da geschrieben wurde, ist eindeutig. Was bezwecken Sie mit Ihrem Verhalten?“, fragt Richterin Herrmann erneut lauter.
Staatsanwältin Stark beantragt eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen á zehn Euro. Der Angeklagte habe sich der Datenveränderung schuldig gemacht. Zwar sei er bislang nicht vorbestraft, habe jedoch keinerlei Einsicht gezeigt. Für die Geschädigte sei ein erheblicher Schaden entstanden. Reue oder eine Entschuldigung habe es nicht gegeben.
Richterin Herrmann schließt sich der Staatsanwaltschaft an. „Ich habe überhaupt keinen Zweifel an Ihrer Schuld. Sie hatten die Festplatte und haben alles plattgemacht. So etwas ist eine Frechheit“, sagt sie in ihrer Urteilsbegründung.
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