Handel mit Kokain in Crailsheimer Eiscafé

Vor dem Amtsgericht Crailsheim sollte sich ein Dealer wegen 16-fachen Kokainhandels verantworten. Zur angesetzten Hauptverhandlung sind alle Beteiligten erschienen – mit Ausnahme des Angeklagten.

Vor dem Amtsgericht Crailsheim sollte sich ein Dealer wegen 16-fachen Kokainhandels verantworten. Zur angesetzten Hauptverhandlung sind alle Beteiligten erschienen – mit Ausnahme des Angeklagten.

Symbolfoto: Nach einer Razzia in einem Crailsheimer Eiscafé, bei der Drogenspürhunde zum Einsatz kamen, wurde ein Dealer wegen gewerbsmäßigen Kokainhandel vor Gericht angeklagt.

Erster Staatsanwalt Dr. Jürgen Herrmann, Verteidiger Robert Bäumel sowie das Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektorin Dorothea Keck blicken auf eine leere Anklagebank. Dem Dealer wird vorgeworfen, im Zeitraum von März 2023 bis Januar 2024 in 16 Fällen mit Kokain in Mengen zwischen 0,5 und 10 Gramm gehandelt zu haben. Als zentraler Umschlagplatz soll dabei ein Crailsheimer Eiscafé gedient haben, von dem aus er seine Geschäfte abgewickelt haben soll.

Gefälschter Ausweis 

Hinzu kommt der Vorwurf des illegalen Aufenthalts in Deutschland und der Urkundenfälschung. Bei der Durchsuchung wegen der Betäubungsmitteldelikte konnte ein italienisches Ausweisdokument beim Angeklagten aufgefunden werden, das bei einer ersten Begutachtung Fälschungsmerkmale aufwies. Ein Sachverständigengutachten des Landeskriminalamts Baden-Württemberg bestätigte später diesen Verdacht.

Über seinen Verteidiger ließ der Angeklagte sein „Bedauern“ darüber mitteilen, nicht zur Verhandlung erschienen zu sein. Der derzeitige Aufenthaltsort ist unklar. Zuletzt soll er sich in Albanien aufgehalten haben.

Verfahren vorläufig eingestellt 

Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin den Erlass eines Untersuchungshaftbefehls wegen Fluchtgefahr gemäß § 112 StPO (Strafprozessordnung). Richterin Keck folgte diesem Antrag, stellte das Verfahren gemäß § 205 StPO vorläufig ein und ordnete zugleich Untersuchungshaft an.

Sollte der Angeklagte erneut deutschen Boden betreten, wird er unmittelbar festgenommen, einem Haftrichter vorgeführt und in eine Justizvollzugsanstalt überstellt.



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