LSD, Bitcoin, Minderjährige: Der Fall eines Drogendealers aus Crailsheim schockiert selbst das Amtsgericht
Drogen aus dem Darknet, bezahlt mit Bitcoin, geliefert an eine Packstation in Gerabronn: Der Fall gegen einen 32-jährigen Crailsheimer erinnert in seiner Struktur an den bundesweit bekannt gewordenen „Shiny Flakes“-Fall. Hinter Shiny Flakes steckte Maximilian Schmidt alias der „Kinderzimmer-Dealer“, der ebenfalls Packstationen für seine Drogengeschäfte nutze. Vor dem Amtsgericht Crailsheim geht es um jahrelangen Drogenhandel, minderjährige Abnehmer und ein Geständnis in letzter Minute.
An diese Packstation in Gerabronn ließ sich der Angeklagte
laut Ermittlungen seine Drogenbestellungen aus dem Darknet liefern.
Ein ungewöhnliches Bild bietet sich an diesem Morgen im
Wartebereich vor dem Sitzungssaal des Amtsgerichts Crailsheim. Unter den Zeugen
sitzt eine Frau, deren äußerer Zustand den jahrelangen Drogenkonsum deutlich
erkennen lässt. „Die holen wir vielleicht als Zweites gleich zur
Zeugenvernehmung, bevor sie uns umkippt“, bemerkt Erster Staatsanwalt Dr.
Herrmann. Neben Polizeibeamten sind auch weitere Drogenabnehmer geladen –
darunter Personen, die zu den Tatzeitpunkten noch minderjährig gewesen sein
sollen. Der Eindruck im Wartebereich erinnert eher an das Bild der Drogenszene am
Frankfurter Hauptbahnhofe, als an einen gewöhnlichen Verhandlungstag.
Vor Gericht steht ein 32-jähriger Handwerker aus Crailsheim.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm gewerbsmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln
sowie unerlaubten Erwerb. Die Anklage umfasst 42 Fälle von Verstößen gegen das
Betäubungsmittelgesetz im Zeitraum zwischen 2018 und 2023. Unter anderem auch
die Abgabe an Minderjährige.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft soll er im Großraum
Gerabronn über Jahre Drogen vertickt haben – unter anderem Amphetamine, MDMA,
Ecstasy, Marihuana, Cannabis, LSD-Trips sowie psilocybinhaltigen Pilze. In 22
Fällen soll er einem damals 13-Jährigen Betäubungsmittel verkauft haben –
darunter Ecstasy, MDMA, Amphetamingemische und LSD-Trips. In weiteren
Anklagepunkten taucht die oben genannte Abnehmerin auf, die laut Ermittlungen
mehrfach Amphetamingemische im Gesamtwert von mehr als 4.000 Euro gekauft haben
soll. Weitere Übergaben sollen unter anderem in Crailsheim beim Jugendzentrum und
in Ellwangen stattgefunden haben. Zudem soll der Angeklagte 100
Ecstasy-Tabletten für insgesamt 1.000 Euro verkauft haben. Die Drogen habe er
im Internet bestellt und an eine Gerabronner Packstation liefern lassen. Darunter
sollen sich auch insgesamt 300 Gramm Marihuana befunden haben, die er laut
Anklage für 850 Euro pro 100 Gramm an junge Abnehmer weiterverkauft haben soll.
Einer der Jugendlichen soll dabei selbst 100 Gramm Marihuana für ihn
weiterverkauft haben.
Parallelen zu „Shiny Flakes“
Als Bezugsquelle nennt die Staatsanwaltschaft einen im
Internet unter dem Namen „Meister Kayo“ auftretenden Händler. Die Bezahlung
soll über Bitcoin erfolgt sein. Ein Paket mit MDMA, Marihuana und Amphetaminen
konnten Polizeibeamte an der Packstation sicherstellen. Der Fall erinnert in
seiner Struktur an den bundesweit bekannt gewordenen Fall des
Online-Drogenhändlers Maximilian Schmidt und seine Netflix-Dokumentation „Shiny
Flakes“. Er nutzte ebenfalls ein Packstationssystem für seine Drogengeschäfte. Auch
Abnehmerverfahren von Schmidt reichen bis in den Zuständigkeitsbereich der
Staatsanwaltschaft Ellwangen.
Aktuell konsumiere der Angeklagte nach eigenen Angaben keine
Drogen mehr – gelegentlich Marihuana. Nach einer Suchtberatung vor knapp zwei
Jahren habe er das Drogenmilieu hinter sich gelassen.
„Früher haben Sie alles querbeet konsumiert“, bemerkt Amtsgerichtsdirektorin Dorothea Keck mit Blick in die Akten.
Als Wendepunkt schildert der Crailsheimer den Tod des Sohnes
eines Bekannten. „Er wäre mit eineinhalb Jahren vielleicht nicht gestorben,
wenn keine Drogen in seiner Nähe gewesen wären.“
Klare Beweislage und abgeschlossene Abnehmerverfahren
In einer ungewöhnlich direkten Ansprache macht Erster Staatsanwalt
Dr. Herrmann deutlich, wie die Lage aus Sicht der Anklage aussieht. Die
Vorstrafen, Abnehmerverfahren und klare Beweislage erschweren eine mildere
Strafzumessung. Keck ergänzt unmissverständlich: „Wir haben die Chatprotokolle.
Das ist nur die Spitze des Eisbergs.“
Für das Gericht komme ein strafrechtlicher Bereich mit
Aussicht auf Bewährung nur dann in Betracht, wenn der Angeklagte glaubhaft Reue
zeige. „Wenn wir dieses ganze Sammelsurium an Drogen betrachten, sind wir von
einem bewährungsfähigen Bereich weit entfernt“, macht Keck deutlich.
Schließlich knickt der Handwerker nach Beratung mit seinem
Verteidiger Björn Wirsching ein. Er räumt den gewerbsmäßigen unerlaubten Handel
mit Betäubungsmitteln ein. „Ich habe nur verkauft, wenn ich gefragt wurde, und
die Drogen besorgt.“ Dass einer seiner Käufer damals erst 13 Jahre alt gewesen
sei, habe er nicht gewusst. Sein früheres Umfeld wolle er hinter sich lassen.
„Ich habe keine Lust mehr auf Polizei. Ich will nur noch bei meinen Kindern
sein.“ An den Verkauf von 100 Ecstasy-Tabletten könne er sich allerdings nicht
erinnern. Eine solche Menge sei aus seiner Sicht „voll gefährlich“. Bestellt
habe er die Substanzen über das Darknet, bezahlt mit Kryptowährungen wie
Bitcoin. Die Lieferungen habe er an eine Packstation in Gerabronn schicken
lassen und anschließend portionsweise weiterverkauft. Besonders kritisch sieht
Staatsanwalt Herrmann den Vorwurf, der Angeklagte habe LSD an einen
Minderjährigen verkauft. „Die Wirkung von LSD ist völlig unvorhersehbar.“
Drogen per Banküberweisung bezahlt
Der heute 23-jährige Abnehmer gibt an, beim Angeklagten
ausschließlich Cannabis gekauft zu haben. Von einem LSD-Kauf wisse er nichts.
Sein älterer Bruder sei selbst abgestürzt und habe ihm den Konsum harter Drogen
verboten. Keck weist den Zeugen mehrfach auf die strafrechtlichen Folgen einer
Falschaussage hin. Auch nach Verlesung früherer Aussagen bleibt er bei seiner
Darstellung. „Wir haben jedes Wochenende Teile geschmissen“, zitiert sie aus
einer damaligen Zeugenaussage. Auf die Frage, warum er damals bei der Polizei
keine Angaben machen wollte, antwortet der Zeuge mit einem Lachen: „Mein Vater
saß neben mir.“ Auch die blasse Zeugin aus dem Wartebereich belastet den
Angeklagten deutlich. Sie räumt ein, bei ihm regelmäßig Amphetamin gekauft zu
haben. Nach den Ermittlungen sollen sie Drogengeschäfte sogar per
Banküberweisung bezahlt haben – mit dem Verwendungszweck: „Danke“.
„Auf die Gefahr hin, dass noch weitere Verfahren entstehen“, setzt Keck die Zeugenvernehmung fort.
Drei weitere Konsumenten sollen aussagen – drei Geschwister,
von denen an diesem Verhandlungstag allerdings nur der Bruder erscheint. Der
junge Mann schildert offen seinen früheren Drogenkonsum. „Ich habe damals
Cannabis und Amphetamine gezogen.“ Auch Ecstasy und LSD habe er ausprobiert.
Seit zehn Monaten sei er nach eigenen Angaben abstinent. „Gratulation“,
kommentiert Keck trocken. Sein eigenes LSD habe er sich selbst über das
Internet beschafft. Ecstasy habe er einmal beim Angeklagten gekauft. Wegen Bandendiebstahls
und des Verkaufs von Cannabis in nicht geringer Menge war auch gegen ihn
bereits ein Verfahren geführt worden. Zunächst spricht er von 500 Gramm
Marihuana, Richterin Keck korrigiert mit Blick in die Akten: Im Urteil seien
100 Gramm festgehalten. „Oh echt?“, reagiert der Zeuge mit einem Lachen. Vom
Angeklagten selbst habe er 100 Gramm Marihuana zum Weiterverkauf erhalten.
Diese habe er im Großraum Gerabronn für rund 1.000 Euro verkauft.
Während der Vernehmung kann sich der Zeuge an vieles nur
lückenhaft erinnern. „Ich habe noch nie so viele junge Leute mit
Gedächtnisverlust gesehen“, kommentiert Keck ironisch. Der Zeuge erklärt dies
mit seinem damaligen Konsum von Drogen und Alkohol. Er berichtet, eine seiner
Schwestern sei durch einen mit LSD versetzten Keks vom Angeklagten unwissentlich
unter Drogen gesetzt worden. „Danach war sie richtig fertig mit der Welt.“
Seine damaligen Aussagen bei der Polizei – ebenso wie die
seiner beiden Schwestern – seien deutlich konkreter gewesen. Dort habe er
detailliert geschildert, wie der Angeklagte Drogen über das Internet bestellte
und an eine Packstation liefern ließ. „Er wollte auch, dass ich mir ein
Postfach besorge und wir gemeinsam verticken.“ Vor allem MDMA, LSD und Ecstasy
habe er mitverkaufen sollen. Dazu sei es aber nicht gekommen, weil ihm die
entsprechenden Abnehmer gefehlt hätten. Zudem berichtet er, der Angeklagte habe
LSD-Tropfen in Lebensmittel gemischt. Mit Blick auf seine Schwester zieht er
ein bitteres Fazit: „Durch uns ist sie den Bach runtergegangen.“ Die Clique
habe sie letztlich an die Drogen herangeführt. Eine der geladenen Schwestern
könnte nach Verlesung einer Mail durch Keck „eventuell an einem anderen Tag
kommen“. Staatsanwalt Dr. Herrmann nimmt es mit Humor: „Dann verhängen wir eventuell
ein Ordnungsgeld.“
"Komplett zugedröhnt"
Nach Angaben der Kriminaldirektion Waiblingen gingen auf das
Konto des Angeklagten insgesamt Bareinzahlungen in Höhe von rund 21.000 Euro
sowie Überweisungen von etwa 30.000 Euro ein. Darüber hinaus soll er
Kryptowährungen im Wert von rund 19.000 Euro an fremde Wallets transferiert
haben. Auf seine Spur kamen die Ermittler durch einen Rettungseinsatz. „Eine
junge Frau hatte LSD konsumiert und befand sich beim Eintreffen von
Rettungskräften und Polizei in einem psychischen Ausnahmezustand“, berichtet
eine Polizeibeamtin der Rauschgiftermittlungsgruppe Crailsheim. Der Angeklagte
sei ebenfalls vor Ort gewesen. „Er erklärte uns, das LSD sei vom Himmel
gefallen und stellte sich als ihr LSD-Begleiter vor. Er hatte auch die Droge
konsumiert.“ In der Folge hätten die drei Geschwister, die sich ebenfalls in
dem Umfeld bewegten, umfangreiche Aussagen gemacht und sich dabei selbst
belastet.
Ein weiterer zentraler Ermittlungserfolg gelang bei einer
Postbeschlagnahmung an einer Packstation in Gerabronn. Rauschgiftspürhunde
hätten bei einem verdächtigen Paket angeschlagen, das anschließend bei der
Staatsanwaltschaft geöffnet wurde. Darin befanden sich Marihuana, MDMA und
Amphetamine. Nach Erkenntnissen der Ermittler soll sich der Angeklagte seine
Drogen bei rund sechs verschiedenen Händlern im Internet beschafft haben. Bei
der Durchsuchung seiner Wohnung stellte die Polizei unter anderem Restbestände
von Marihuana aus einer früheren Lieferung, getrocknete und zum Trocknen
ausgelegte psilocybinhaltige Pilze, eine Feinwaage, Aufzuchtboxen für
Pilzkulturen, eine Kamera sowie sein Mobiltelefon sicher. Nach Einschätzung der
Ermittler hatte das sichergestellte Marihuana für rund 763 Konsumeinheiten
ausgereicht. Besonders belastend ist aus Sicht der Ermittler der Vorwurf, der
Angeklagte habe selbst nach Kenntnis des Alters eines damals 15-jährigen
Käufers weiter Drogen an diesen verkauft.
Crailsheimer Oberdealer „Ombre“
In den ausgewerteten Chatverläufen tauchte zudem immer
wieder der Name „Ombre“ auf, der in der Szene offenbar als eine Art
„Oberdealer“ in Crailsheim bezeichnet worden sein soll. Identifizieren konnten
die Ermittler diese Person bislang nicht. Aus den sichergestellten Nachrichten
sei zudem klar hervorgegangen, dass die Beteiligten um die starke und
langanhaltende Wirkung des LSD wussten. Eine Konsumentin sei am fraglichen Tag
„stark zugedröhnt“ gewesen. Die 100 Ecstasy-Tabletten aus einem der
Anklagepunkte seien für einen Bekannten dieser Konsumentin bestimmt gewesen.
Aufgrund ihres besonders hohen Wirkstoffgehalts seien sie als „Panische“
bezeichnet worden. Der 32-Jährige sei nach Angaben der Polizei bereits seit
2011 im Zusammenhang mit Drogendelikten bekannt. Die Geschwister hätten die
Vorfälle zum Umdenken bewegt. Eine der Schwestern habe sogar einen schweren
Verkehrsunfall mit ihrem damaligen, stark zugedröhnten Partner gehabt.
Ein Blick ins Bundeszentralregister zeigt sechs Eintragungen
– unter anderem wegen Diebstahls, Hausfriedensbruchs sowie unerlaubten Handels,
Besitzes und Erwerbs von Betäubungsmitteln. Bereits in der Vergangenheit musste
der 32-Jährige Jugendarrest und Haftstrafen verbüßen. In einem früheren
Verfahren habe er sich selbst als „spirituellen Menschen“ bezeichnet. Kurz vor
den Plädoyers wird er vom Gericht gefragt, ob er zu regelmäßigen
Drogenscreenings bereit wäre. Hintergrund ist eine frühere Äußerung, wonach es
für ihn „unter seiner Würde“ gewesen sei, für einen Drogentest „in einen Becher
zu pinkeln“.
Bewährung mit Auflagen als letzte Chance
In seinem Plädoyer erinnert Erster Staatsanwalt Dr. Herrmann
an die Vorgeschichte des Angeklagten.
„Ihre Liebe zum Testen von Rauschmitteln hat sich in der Vergangenheit schon deutlich gezeigt.“
Einen Teil der ursprünglichen Vorwürfe – insbesondere die
mutmaßliche Abgabe von LSD, Ecstasy und Amphetaminen an einen Minderjährigen –
könne aufgrund der Aussage des besagten Zeugen nicht aufrechterhalten werden.
Im Raum stehen jedoch die Verkäufe von Amphetaminen, 100 Ecstasy-Tabletten, mehrfacher
Weiterverkauf größerer Mengen Marihuana und Besitz von Drogen. Besonders
eindringlich wird Herrmann mit Blick auf die beiden kleinen Kinder des 32-Jährigen.
„Ich hoffe, dass jetzt endlich die Vernunft bei Ihnen eingesetzt hat, sie für
Ihre Kinder da sein wollen und die Drogen endgültig hinter sich lassen.“ Eltern
hätten eine Vorbildfunktion. „Wenn Kinder erleben, dass zu Hause Pilze
gezüchtet oder irgendwelche Pflanzen angebaut werden, halten sie das irgendwann
für normal. Sie müssen jetzt für Ihre Kinder die Kurve kriegen.“ Er fordert eine
Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung. Hinzu kommen
sechs Drogenscreenings innerhalb von zwei Jahren, 120 Arbeitsstunden, ein
Wertersatz in Höhe von 8.425 Euro sowie eine Bewährungszeit von vier Jahren.
„Das ist eine große Chance. Es liegt jetzt an Ihnen“, betont Herrmann.
Verteidiger Björn Wirsching hält dem entgegen, dass sein
Mandant seit drei Jahren strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten sei,
sich glaubhaft um ein geordnetes Leben bemühe und Verantwortung für seine
Kinder übernehmen wolle. Er plädiert daher für eine kürzere Bewährungszeit von
drei Jahren sowie 75 Arbeitsstunden.
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektorin
Dorothea Keck verurteilt den 32-jährigen Handwerker schließlich zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung
ausgesetzt wird. Zusätzlich ordnet das Gericht die Einziehung von Wertersatz,
eine Bewährungszeit von vier Jahren, 120 Stunden gemeinnützige Arbeit sowie
sechs Drogenscreenings innerhalb der kommenden zwei Jahre an.
Erschwerend seien die einschlägigen Vorstrafen und die
Hafterfahrungen, die „leider nicht gefruchtet haben“. Drogenkonsum könne –
gerade auch für junge Menschen – gravierende Folgen haben. „Das betrifft immer
auch die eigenen Kinder. Ich bin selbst Familienrichterin und sehe immer
wieder, was passiert, wenn Mütter oder Väter es nicht schaffen, von Drogen oder
Alkohol loszukommen.“ Ebenso das frühere Verhalten des Angeklagten bewertet das
Gericht kritisch. In der Vergangenheit habe er sich kaum etwas sagen lassen und
offenbar darauf bestanden, „seine eigenen Erfahrungen“ zu machen. „Ich muss
ehrlich sagen, dass ich über ihre Suchtberatung erstaunt bin.“ Mit dem Urteil
gebe ihm das Gericht eine letzte Chance, Verantwortung für seine Kinder zu
übernehmen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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