AGB für Werbepartner und Sponsoren

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbung und Kooperationen auf Zweite Ebene

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Werbeplatzierungen, Sponsoring, Partnerschaften und sonstige kommerzielle Kooperationen auf dem journalistischen Online-Angebot „Zweite Ebene“ zwischen Lisa-Marie Irschik – nachfolgend „Zweite Ebene“ – und dem jeweiligen Auftraggeber.

2. Vertragsgegenstand

Zweite Ebene bietet Unternehmen und Organisationen verschiedene Möglichkeiten der werblichen Präsenz an. Dazu können insbesondere Sidebar-Anzeigen, Anzeigen innerhalb von Beiträgen, Hauptpartnerschaften, Werbepartnerschaften, Unterstützer-Platzierungen sowie individuell vereinbarte Projekt- und Kooperationsleistungen gehören.

Art, Umfang, Platzierung, Laufzeit und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

3. Redaktionelle Unabhängigkeit

Der Abschluss einer Werbe-, Sponsoring- oder Kooperationsvereinbarung begründet keinen Anspruch auf redaktionelle Berichterstattung.

Auftraggeber erhalten keinen Einfluss auf Themenauswahl, Recherche, journalistische Bewertung oder redaktionelle Inhalte von Zweite Ebene.

Eine positive redaktionelle Berichterstattung ist nicht Bestandteil einer Werbe- oder Sponsoringvereinbarung.

4. Kennzeichnung von Werbung

Entgeltliche Werbeplatzierungen, Sponsoring und kommerzielle Kooperationen werden entsprechend den gesetzlichen Anforderungen als Werbung, Anzeige, Kooperation oder auf andere geeignete Weise gekennzeichnet.

Der Auftraggeber erklärt sich mit einer entsprechenden Kennzeichnung ausdrücklich einverstanden.

5. Werbematerial

Der Auftraggeber stellt die zur Durchführung der Werbung erforderlichen Logos, Bilder, Texte, Links und sonstigen Materialien rechtzeitig zur Verfügung.

Der Auftraggeber versichert, dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte an den bereitgestellten Materialien verfügt und deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt.

Zweite Ebene darf Werbematerialien technisch an das Erscheinungsbild und die Darstellung auf unterschiedlichen Endgeräten anpassen, soweit dadurch die wesentliche Aussage der Werbung nicht verändert wird.

6. Ablehnung von Werbung

Zweite Ebene behält sich vor, Werbeaufträge oder einzelne Werbemittel abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, Rechte Dritter verletzt oder mit den journalistischen und redaktionellen Grundsätzen von Zweite Ebene nicht vereinbar ist.

7. Vergütung und Zahlung

Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot.

Soweit nicht anders vereinbart, werden monatliche Werbepartnerschaften monatlich in Rechnung gestellt.

Rechnungen sind innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.

Da Zweite Ebene als Kleinunternehmen gilt, sind Rechnungen nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit. 

8. Laufzeit und Kündigung

Laufzeit und Kündigungsfrist richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.

9. Verfügbarkeit und Darstellung

Zweite Ebene bemüht sich um eine möglichst dauerhafte Erreichbarkeit der Website. Eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann jedoch nicht garantiert werden.

Die Darstellung von Werbemitteln kann je nach verwendetem Endgerät, Bildschirmgröße, Browser und technischer Darstellung variieren. Werbeflächen werden deshalb grundsätzlich responsiv eingebunden.

10. Reichweite und Erfolg

Angegebene Reichweitenwerte beziehen sich auf die jeweils ausgewiesenen Messzeiträume.

Zweite Ebene übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Anzahl von Seitenaufrufen, Klicks, Kundenkontakten, Verkäufen oder eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen.

11. Verlinkungen

Werbliche Links können insbesondere mit dem Attribut „Anzeige“ oder anderen technisch bzw. rechtlich erforderlichen Kennzeichnungen versehen werden.

12. Projekt- und Sachkooperationen

Bei Projekt- oder Sachkooperationen werden die jeweiligen Leistungen und Gegenleistungen individuell vereinbart.

Zur Verfügung gestellte Produkte, Unterkünfte, Dienstleistungen oder sonstige Vorteile können als kommerzielle Kooperation kenntlich gemacht werden.

Art und Umfang der vereinbarten Veröffentlichung ergeben sich ausschließlich aus der jeweiligen Kooperationsvereinbarung.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Laufzeit der Anzeigen: gemäß individuellem Angebot

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