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Überholungsmanöver endet vor Gericht

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Ein 28-Jähriger hat sich vor dem Amtsgericht Crailsheim für einen riskanten Überholvorgang verantworten müssen. Unweit der Stelle nehmen viele Autofahrer die Abkürzung über den Schummhof. Den Schummhof an der Nordwest-Umgehung Crailsheim sehen viele Autofahrer als willkommene Abkürzung, um den täglichen Staus im Feierabendverkehr zu entkommen. Vor allem an der Ampelkreuzung zur B290 gehören lange Autoschlangen am Abend zum Alltag. Immer wieder kommt es zu riskanten Manövern – eines davon endet vor Gericht. Ein 28-jähriger SHK-Anlagenmechaniker aus Brettheim muss sich am Amtsgericht Crailsheim verantworten, nachdem er am 13. Februar 2025 gegen 18.35 Uhr auf der Nordwestumgehung mehrere Fahrzeuge überholt hatte – trotz Gegenverkehr. Laut Anklage müssen entgegenkommende Autos auf den Grünstreifen ausweichen, um eine Kollision zu verhindern. Zwei Pkw, ein Peugeot und ein VW Golf, werden dabei beschädigt. Der Angeklagte selbst habe nach eigenen Angaben nicht die Absicht gehabt, über den Sch...