„Elende Fotzen“ und SS-Symbole: 42-Jähriger steht in Crailsheim vor Gericht
Hitlergruß, Körperverletzung, Beschimpfungen: Vor dem Amtsgericht Crailsheim muss sich ein 42-Jähriger wegen einer Reihe von Vorwürfen verantworten. Im Saal hat er seine ganz eigene Sicht der Dinge.
In der Wilhelmstraße auf Höhe des New Yorker zeigte der
42-Jährige seine SS-Affinität einem vorbeifahrenden Polizeiwagen und Passanten
mit dem Hitlergruß.
Richterin Uta Herrmann, Staatsanwalt Adis und Verteidiger
Günter Hofmann blicken auf eine leere Anklagebank. Eigentlich sollte dort an
diesem Verhandlungstag ein 42-Jähriger aus Crailsheim sitzen. Ihm werden unter
anderem gefährliche Körperverletzung, Beleidigung, Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte, der Besitz einer verbotenen Waffe sowie das Verwenden von
Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vorgeworfen.
Doch vom Angeklagten fehlt zunächst jede Spur. Nachdem
Herrmann seine Vorführung angeordnet hat, wartet man im Gerichtssaal darauf, ob
die Polizei den gelernten Zimmerer überhaupt findet. „Da sind wir gespannt, in
welchem Zustand er ist“, bemerkt Herrmann. Der Angeklagte ist ihr bereits
bekannt. Beim letzten Mal sei er immerhin verhandlungsfähig gewesen.
Schließlich wird der arbeitslose Zimmerer doch gefunden und
zum Amtsgericht gebracht. Begeisterung löst das bei ihm allerdings nicht aus.
Schon auf dem Gang macht er seinem Ärger darüber Luft, dass die Polizei ihn
überhaupt abgeholt hat. Dass die Beamten ihn zu seiner eigenen Hauptverhandlung
bringen, scheint ihm zunächst nicht ganz einzuleuchten.
„Nur, weil ich ein paar Bier trink, können die mich doch ned
in die Ausnüchterungszelle stecken“, beschwert er sich, während ihn die Beamten
durch das Amtsgericht Crailsheim in Richtung Sitzungssaal begleiten.
Auch die anschließende Feststellung seiner Personalien sorgt
nicht gerade für bessere Laune. Seine Kurzpersonalien, erklärt er, habe er hier
schließlich schon „tausendmal“ genannt.
Im März vergangenen Jahres soll der 42-Jährige nach
Auffassung der Staatsanwaltschaft eine gläserne Wodkaflasche auf den Knöchel
eines Mannes geworfen haben. Zu diesem Zeitpunkt sei er stark alkoholisiert
gewesen: 2,62 Promille sollen bei ihm festgestellt worden sein.
Ein weiterer Vorwurf stammt aus dem April 2025. Vor dem New
Yorker in der Crailsheimer Wilhelmstraße soll der Angeklagte gegenüber einem
vorbeifahrenden Polizeiwagen und Passanten den Hitlergruß gezeigt haben.
Damit nicht genug: In einer Crailsheimer Kneipe soll der
42-Jährige, erneut stark alkoholisiert, Gäste belästigt und ein ausgesprochenes
Hausverbot ignoriert haben. Auch einem anschließenden Platzverweis der Polizei
sei er nicht nachgekommen. Als ihn ein Beamter am Arm packte, soll der
Angeklagte um sich geschlagen und dabei einen Polizisten mit der Hand im
Gesicht getroffen haben. Auch die Worte „Ihr elende Fotzen“ sollen dabei
gefallen sein.
Zuletzt stellten Polizeibeamte bei ihm eine vollautomatische
Softairpistole sicher. Aufgrund ihrer Joule-Leistung soll die Waffe verboten
gewesen sein.
Therapie? Nein danke, „du Schnebbelfurz“
Der Angeklagte hat zu den Vorwürfen seine ganz eigene Sicht.
„Des mit der Flasche stimmt ned, du“, erklärt er Richterin Herrmann. Mit
Ausnahme des Hitlergrußes bestreitet er die ihm vorgeworfenen Taten.
Seit etwa zwei Jahren trinke er nach eigenen Angaben täglich
nur noch zwei Bier. Früher sei es eine Flasche Wodka und zusätzlich Bier gewesen.
Angefangen habe das ohnehin früh. „Ha, i hab scho als Kind mit so zehn Jahren
angefangen zu trinken“, erzählt er. Mehrfach sei er deshalb bereits in Therapie
gewesen, das sei allerdings „scho lang her“.
Auch finanziell sieht es bei dem arbeitslosen Zimmerer
offenbar schlecht aus. Sein Geld reiche regelmäßig nicht bis zum Monatsende. „I
hab nix mehr zu Fressen und Trinken, du“, erklärt er Richterin Herrmann. Damit
liefert er zugleich seine Erklärung dafür, weshalb ihn die Polizei an diesem
Morgen überhaupt zum Gericht bringen musste: „I hab ja keine Moneten mehr.“
Zur sichergestellten Softairpistole erklärt der 42-Jährige,
ein Kollege habe ihm diese irgendwann mitgebracht.
Der psychiatrische Sachverständige diagnostiziert bei dem
Angeklagten eine schwere Alkoholabhängigkeit sowie eine Psychose in Form einer
Schizophrenie. Zeitweise habe der 42-Jährige Depotmedikamente per Spritze
erhalten, deren weitere Einnahme er inzwischen jedoch verweigere. Viel
Gelegenheit, seine Einschätzung unkommentiert vorzutragen, bekommt der
Sachverständige nicht. „Herrgott, Kerle. Ha, sach amol, wer bischt du denn
überhaupt?“, wirft ihm der Angeklagte entgegen.
Als der Sachverständige zu einer weiteren psychiatrischen
Behandlung rät, fällt die Antwort noch knapper aus: Der Mediziner wird
kurzerhand zum „Schnebbelfurz“ erklärt. Zu einer Therapie ist der Angeklagte
nicht bereit.
Wegen seiner Alkoholabhängigkeit sei der 42-Jährige bereits
fünfmal in Weinsberg behandelt worden. In der Vergangenheit habe er zudem
Stimmen gehört. Ganz so konsequent, wie seine anfängliche Angabe von täglich
zwei Bier vermuten lässt, scheint der Verzicht auf Hochprozentiges inzwischen
ebenfalls nicht mehr zu sein. Ab und zu trinke er doch noch kleine Flaschen
Wodka, räumt er ein.
Das überrascht Richterin Herrmann offenbar wenig. „Ich hab
Sie öfter in der Stadt gesehen, mit einer Schnapsflasche dasitzen“, merkt sie
an.
Zwei Freundinnen im Alter von zwölf und dreizehn Jahren sagten
zum Vorfall am Karlsplatz aus. Die beiden hätten an der Bushaltestelle
gestanden und aus unmittelbarer Nähe beobachtet, wie der Angeklagte eine
Flasche auf den Boden geworfen habe. Dabei habe die Wodkaflasche einen anderen
Mann getroffen.
Den Zustand des 42-Jährigen beschreiben die Mädchen als
„komplett besoffen“. Er habe stark geschwankt und die Flasche unmittelbar vor
dem Wurf noch leer getrunken. Das getroffene Opfer sei sichtlich geschockt
gewesen. Die Flasche habe ihm eine klaffende Platzwunde zugefügt.
Die beiden Freundinnen alarmierten daraufhin die Polizei.
Der Angeklagte habe sie anschließend ausländerfeindlich beleidigt und eine
Zigarre nach ihnen geworfen.
Die Aussagen der eingesetzten Crailsheimer Polizeibeamten
decken sich in weiten Teilen mit den Schilderungen der Mädchen. Die Verletzung
habe sich im Bereich der Achillessehne befunden und sei etwa fünf Zentimeter
lang gewesen. Nach dem Vorfall habe sich der Angeklagte zunächst entfernt.
Später trafen ihn die Beamten ausgerechnet an derselben Stelle wieder an.
„Er wollte da urinieren und stand mit entblößtem Glied
mitten in der Innenstadt“, berichtet eine Beamtin. Schließlich wurde er in
Gewahrsam genommen. Der 42-Jährige sei derart alkoholisiert gewesen, dass er
nicht mehr sicher habe stehen, sprechen oder gehen können.
Auch an einen weiteren Einsatz einige Monate später in einer
Crailsheimer Kneipe erinnert sich die Polizistin. Ihre Schilderung entspricht
im Wesentlichen den Vorwürfen aus der Anklage. Der Angeklagte habe unter
anderem „Blöde Fotzen“ in Richtung der Beamten gerufen und immer wieder
Selbstgespräche geführt.
Was an diesem Abend sprachlich sonst noch fiel, lässt sich
dank der Bodycams der Beamten recht genau rekonstruieren. Bei der Auswertung
finden sich Wortschöpfungen wie „Soch amol, ihr Fotzkackeier“,
„Dackelscheißkackeimer“ und „Stink-Fotzen“.
Der Angeklagte hört sich die Aufzählung an – und sieht
offenbar wenig Anlass zum Widerspruch. „Das stimmt ja auch“, ruft er in den
Gerichtssaal.
Während des Einsatzes soll er zudem einem Polizeibeamten mit
der Hand ins Gesicht gegriffen haben. Schmerzen habe er dadurch nicht erlitten,
sagt der betroffene Beamte vor Gericht. Ekel hingegen schon.
Ruhe kehrt an diesem Verhandlungstag jedenfalls selten in den Gerichtssaal ein. Immer wieder gestikuliert der Angeklagte, fährt dazwischen und kommentiert die Aussagen der Zeugen.
„Des stimmt doch alles gar ned. Sag mal, was seid ihr denn für Dackel, du“, ruft er schließlich in den Saal.
Ein weiterer Polizeibeamter erinnert sich an den Einsatz in
der Crailsheimer Kneipe. Der Angeklagte habe damals „zig Beleidigungen in
komischen Formen“ von sich gegeben. Gleichzeitig habe er immer wieder völlig
zusammenhanglose Selbstgespräche geführt. „Wenn er draußen Dinge gesehen hat,
dann hat er darüber geredet – mit sich selbst“, schildert der Beamte.
Nachdem der 42-Jährige um sich geschlagen habe, hätten ihn
die Polizisten schließlich zu Boden bringen und fixieren müssen, bevor sie ihn
in Gewahrsam nahmen.
Affinität zur SS
Auch der Hitlergruß, den der Angeklagte im April 2025 vor
dem New Yorker gezeigt haben soll, wird von den damals eingesetzten
Streifenbeamten bestätigt. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung seien zudem
zahlreiche Gegenstände mit SS-Symbolen gefunden worden.
Dass der 42-Jährige bereits zuvor wegen des Verwendens
verfassungswidriger Kennzeichen aufgefallen war, zeigt ein Blick in sein
Bundeszentralregister. 2024 war er demnach in auffälliger Militärkleidung in
eine Crailsheimer Tankstelle gelaufen. Auf seiner Mütze soll ein Reichsadler
abgebildet gewesen sein, auf der Kleidung hätten sich zudem SS-Symbole
befunden. Auch damals war sein Verhältnis zu den eingesetzten Polizeibeamten
offenbar kein besonders herzliches. „Ihr seid so dumm wie ein Scheißhaufen“, soll
er ihnen entgegnet haben.
Im Bundeszentralregister finden sich außerdem Verurteilungen
wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung, Beleidigung und Diebstahls.
Staatsanwalt Adis fordert für den 42-Jährigen eine
Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten – ohne Bewährung. Eine positive
Sozialprognose könne er nicht erkennen. Vor allem die fehlende Bereitschaft des
Angeklagten, sich einer Therapie zu unterziehen, spreche dagegen.
Der gelernte Zimmerer verfolgt das Plädoyer auf seine Weise:
Während der Staatsanwalt seine Ausführungen macht, hält sich der 42-Jährige
demonstrativ beide Ohren zu.
Verteidiger Günter Hofmann sieht dagegen durchaus die
Möglichkeit, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Auch, dass sein Mandant
nüchtern zur Verhandlung erschienen ist, spreche für eine Bewährung. „Das hat
uns alle gewundert“, fügt der Verteidiger trocken hinzu.
Richterin Uta Herrmann verurteilt den 42-Jährigen
schließlich zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die zur Bewährung
ausgesetzt wird. Während der Bewährungszeit muss sich der Crailsheimer
regelmäßigen Alkoholscreenings unterziehen und die Ergebnisse dem Gericht
vorlegen.
Deutliche Worte findet Herrmann mit Blick auf die nationalsozialistischen Kennzeichen. Der Hitlergruß und die einschlägige Vorstrafe zeigten nach ihrer Einschätzung eine Affinität des Angeklagten zur SS. Die Ursache für einen wesentlichen Teil seiner Probleme sieht die Richterin jedoch in seiner Erkrankung und seinem Alkoholkonsum.
„Sie sollten sich dringend untersuchen lassen und die Medikation auch annehmen.“
Vor allem macht Herrmann dem 42-Jährigen deutlich, dass er
sich während der Bewährungszeit keinen weiteren Fehltritt erlauben dürfe.
Andernfalls drohe ihm der Weg ins Gefängnis. „Keine NS-Zeit, keine Flaschen
mehr, keine Beleidigungen mehr, keine Diskussionen mit der Polizei.“ Der
42-Jährige zeigt sich mit dem Urteil zufrieden.
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