Dealer dreimal mit Messer gestochen

Für einen 26-jährigen Syrer endete sein viertägiger Prozess vor dem Schöffengericht Crailsheim mit einer langen Haftstrafe. Seine Drogensucht spielte bei den Gewaltdelikten eine zentrale Rolle.

Für einen 26-jährigen Syrer endete sein viertägiger Prozess vor dem Schöffengericht Crailsheim mit einer langen Haftstrafe. Seine Drogensucht spielte bei den Gewaltdelikten eine zentrale Rolle.

Für einen 26-jährigen Syrer endete sein viertägiger Prozess vor dem Schöffengericht Crailsheim mit einer langen Haftstrafe. Seine Drogensucht spielte bei den Gewaltdelikten eine zentrale Rolle.

Das Gelände rund um den Crailsheimer Lammgarten gilt in der örtlichen Drogenszene als „Pennerpark“. Dort soll sich ein Teil der angeklagten Taten abgespielt haben.

Vier Tage lang steht ein 26-jähriger Syrer vor dem Schöffengericht Crailsheim. Seit Februar sitzt er in Untersuchungshaft in der Haller Justizvollzugsanstalt.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, einem inzwischen verurteilten Dealer dreimal mit einem Messer in den Rücken gestochen zu haben. Der Mann hatte nach Auffassung des Gerichts einer damals 18-Jährigen mit Methadon versetztes Kokain verkauft. Die junge Frau starb infolge des Konsums. Der Angeklagte machte den Verurteilten für ihren Tod verantwortlich und verdächtigte ihn zudem, ein Verhältnis mit seiner Verlobten zu haben. Staatsanwalt Knietig zitierte aus einer Sprachnachricht, in der der 26-Jährige angekündigt habe, den Mann und seine „verfickte“ Verlobte töten zu wollen. Nicht weit weg sei hier auch ein versuchtes Tötungsdelikt. Nebenklägervertreterin Anna Göbel erklärte, ohne das Eingreifen eines Zeugen sei unklar, ob ihr Mandant noch leben würde.

Die mehr als 2600 Seiten umfassende Ermittlungsakte enthält zahlreiche weitere Vorwürfe: gefährliche Körperverletzung, Verstöße gegen das Waffengesetz, Hausfriedensbruch, Diebstahl, Sachbeschädigung, Drogenbesitz und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

So soll der 26-Jährige im Crailsheimer Lammgarten aus Eifersucht ein Butterfly- sowie Küchenmesser gezogen und zwei Männer bedroht haben, die sich dort mit seiner Verlobten aufhielten. Einer von ihnen wurde am Oberarm verletzt.

Bei einem weiteren Streit soll er seine Verlobte mit einer Sprite-Flasche überschüttet und anschließend einem Mann, der eingreifen wollte, mit einem gläsernen Aschenbecher auf den Hinterkopf geschlagen haben.

Zudem soll sich der 26-Jährige im Oktober nachts Zutritt zur Wohnung seiner Verlobten verschafft haben. Nachdem er sich in der Küche mit einem Messer bewaffnete, stach er im Schlafzimmer auf einen anderen Mann ein. Dieser wurde an Oberschenkel und Brust verletzt. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft waren insbesondere die Stiche am Oberschenkel wegen der Nähe zur Hauptschlagader gefährlich. Auch hier brachte Knietig ein versuchtes Tötungsdelikt ins Spiel.

Mit Drogen das Polizeirevier aufgesucht

Außerdem soll der Angeklagte einem Mann ins Gesicht geschlagen haben, um dessen iPhone an sich zu nehmen. Einem weiteren Zeugen soll er vor dessen Wohnung aufgelauert und mit einer zerschlagenen Glasflasche in Richtung des Kopfes geschlagen haben. Das Opfer konnte den Angriff abwehren und verletzte sich an der Hand.

Hinzu kommen Hausfriedensbruch in einer Crailsheimer Obdachlosenunterkunft sowie mehrere Ladendiebstähle. Ein Ladenbesitzer bezifferte seinen Schaden auf rund 10.000 Euro. Er habe dem Angeklagten sogar angeboten, den Schaden durch Arbeit abzugelten – dieser habe jedoch abgelehnt.

Auch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte wird dem 26-Jährigen vorgeworfen. Nach einem Polizeieinsatz soll er sich losgerissen und gegen die Fixierung sowie das Anlegen der Handschellen gewehrt haben. Bei anderen Vorfällen führte er im Innenhof des Crailsheimer Polizeireviers Amphetamin mit Spuren von Kokain mit sich und schlug auf die Tür eines Dönerladens ein.

„Arschloch“, sagt sie

Vor Gericht räumt der Angeklagte einzelne Vorwürfe ein. „Ich war besoffen“, erklärt er. Viele der Taten bringt er mit Eifersucht, seiner Beziehung und seinem Alkohol- sowie Drogenkonsum in Verbindung. Mit seiner Verlobten hat er eine dreijährige Tochter. Verteidiger Timo Fuchs bezeichnet die Beziehung als toxisch und seinen Mandanten als emotional stark abhängig von seiner Partnerin.

Für Aufsehen sorgt auch die Verlobte selbst. Sie erscheint mit der gemeinsamen Tochter im Gerichtssaal. Amtsgerichtsdirektorin Dorothea Keck fordert sie mehrfach auf, das Kind aus dem Saal zu bringen und ihren Kaugummi herauszunehmen. Am dritten Verhandlungstag kommt sie erneut mit ihrer Tochter und beleidigt einen Justizbeamten als „Arschloch“.

Zum Vorwurf des Widerstands gegen Polizeibeamte erklärt der Angeklagte, er habe unter dem Einfluss von Kokain, Alprazolam und Wodka gestanden. Warum er mit Drogen das Polizeirevier aufgesucht habe, konnten sich selbst die Beamten nicht erklären.

Drogentod einer 18-Jährigen

Mehr als die Hälfte der geladenen Zeugen müssen von der Polizei vorgeführt werden. Darunter ist auch eine Freundin der 2024 verstorbenen 18-Jährigen, die mit Methadon versetztes Kokain konsumierte. Die heute 20-Jährige berichtet, sie habe sich mit dem später angegriffenen Dealer und der Verlobten des Angeklagten regelmäßig im „Pennerpark“ rund um den Lammgarten aufgehalten. Dort habe er die beiden auch mit dem Auto abgeholt. Die Tochter des Angeklagten, die er zusammen mit seiner Verlobten hat, sei nicht dabei gewesen. Von der Messerattacke habe sie nichts mitbekommen.

Der Angeklagte wiederum wirft dem Dealer vor, gestreckte Drogen verkauft und seine Verlobte regelmäßig versorgt zu haben. Zur Auseinandersetzung sei es gekommen, nachdem er die beiden Frauen in dessen Auto gesehen habe.

Am dritten Verhandlungstag wird der inhaftierte Dealer von der JVA vorgeführt. Er bestätigt, die Verlobte des Angeklagten und deren Freundin nach Hause gefahren zu haben. Allerdings will er die Verlobte bei einem Supermarkt mit dessen Tochter abgeholt haben. Als er vor ihrem Haus wieder in sein Auto steigen wollte, habe der 26-Jährige dreimal auf ihn eingestochen. Als Motiv vermutet er Eifersucht und den Vorwurf, für den Tod der 18-Jährigen verantwortlich zu sein.

Auch die Aussagen anderer Zeugen gestalten sich schwierig. Einige können sich erst nach Vorlage von Fotos an Verletzungen erinnern – und dann nur bruchstückhaft. Staatsanwalt Knietig vermutet, dass die Geschädigten den Angeklagten decken wollen. Verteidiger Fuchs führt die Erinnerungslücken dagegen auf mangelndes Interesse an einer Strafverfolgung zurück.

Versuchtes Tötungsdelikt?

Ein Sachverständiger schildert zudem den erheblichen Drogenkonsum des Angeklagten. Die Verlobte habe ihm immer wieder im Zuge des Geschlechtsverkehrs Amphetamin nehmen lassen. Den Aufenthalt in der Obdachlosenunterkunft erklärt er mit der Beschaffung von Rauschgift. Im Bundeszentralregister finden sich bereits vier Einträge, unter anderem wegen Drogendelikten, Diebstahls und Sachbeschädigung. Auch im Umfeld des Lammgartens war er mehrfach mit Kokain, Marihuana, Amphetamin und Ecstasy aufgegriffen worden.

Die Staatsanwaltschaft fordert zwei Gesamtfreiheitsstrafen von vier Jahren sowie zwei Jahren. Verteidiger Fuchs bittet darum, die Strafgewalt des Schöffengerichts von vier Jahren nicht auszuschöpfen. Wenn Staatsanwaltschaft und Nebenklage tatsächlich von versuchten Tötungsdelikten ausgingen, sei für ihn nicht nachvollziehbar, weshalb das Verfahren nicht vor dem Schwurgericht geführt worden sei.

„Ein schwerer Suchtl“

Sein Mandant sei „ein schwerer Suchtl“ und habe zuletzt nach eigenen Angaben bis zu zehn Gramm Kokain täglich konsumiert. Fuchs sieht darin eine wesentliche Ursache für die Straftaten. „Wenn er hier rausgeht, hockt er spätestens in vier Wochen wieder im Pennerpark und konsumiert Drogen.“ Auch die Verlobte sei der Vorsitzenden bekannt, alle anderen hätten sie während des Prozesses kennengelernt. Der „schwer kriminelle“ Dealer sitze „völlig zurecht in Strafhaft“: „Er war auch der Dealer meines Mandanten.“

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektorin Keck verurteilt den 26-Jährigen zu zwei Gesamtfreiheitsstrafen von vier bzw. einem Jahr und neun Monaten. Das Gericht sieht bei ihm narzisstische Verhaltenszüge und Stalking-Verhalten. Seine Sozialprognose sei schlecht, solange er an der Beziehung zu seiner Verlobten festhalte. Der Haftbefehl bleibt bestehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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