Blutspuren überführten Täter – Haft für 42-Jährigen

Haft für einen 42-Jährigen: Richterin Uta Herrmann schickt den Angeklagten wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall in den Knast. Die Tat zeugt von erheblicher krimineller Energie.

Beschädigter Zigarettenautomat nach einem gewaltsamen Aufbruch in einem Crailsheimer Industriegebiet.

An einem solchen Zigarettenautomaten soll sich die Tat in einem Crailsheimer Industriegebiet ereignet haben. Nach dem gewaltsamen Aufbruch verzichtete der Betreiber vorerst darauf, an dieser Stelle einen neuen Automaten aufzustellen.

Trennschleifer, Feuer, Metallbohrer: Vor dem Amtsgericht Crailsheim muss sich ein 42-jähriger Litauer wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall und Sachbeschädigung verantworten. Zusammen mit einem unbekannten Mittäter soll er einen Zigarettenautomaten in einem Crailsheimer Industriegebiet aufgebrochen haben.

Laut Anklage führten die Täter 2025 mithilfe eines Metallrohrs eine brennbare Flüssigkeit in den Automaten ein und entzündeten sie. Anschließend flexten sie ein Schloss auf, entfernten die Verriegelung und hebelten die Tür aus. Mit Zigaretten im Wert von mindestens 500 Euro flüchteten sie auf Fahrrädern. Zurück blieb ein Sachschaden von mindestens 5000 Euro.

Der gelernte Schweißer schilderte den Vorfall jedoch völlig anders. Er sei am frühen Morgen gegen 6.30 Uhr mit seinem Fahrrad unterwegs gewesen, um seinen Alkoholrausch vom Vorabend auszukurieren. Dabei habe er den bereits aufgebrochenen Automaten entdeckt. „Ich hab reingegriffen, um mir noch zwei Schachteln rauszuholen“, erklärt er. Eine weitere Schachtel habe auf dem Boden gelegen. Beim Hineingreifen habe er sich geschnitten und dadurch Blutspuren hinterlassen.

Brachiale Gewalt

Ermittler fanden sein Blut an drei unterschiedlichen Stellen im Inneren des Automaten. Ein Abgleich mit der DNA-Datenbank des Landeskriminalamts führte schließlich zu dem 42-Jährigen.

Die Überwachungskamera einer nahe gelegenen Autowaschanlage hatte zudem zwei Männer mit Fahrrädern und Taschen aufgezeichnet – allerdings nicht die Tat selbst. Nach Angaben der Polizei wurde eine Straße weiter ein weiterer Automat aufgebrochen.

Wie brachial die Täter vorgegangen waren, verdeutlichten die im Gerichtssaal gezeigten Fotos: zwei aufgeflexte Öffnungen, massive Brandspuren, verkohlte Zigarettenschachteln und ein vollständig zerstörtes Innenleben. Selbst das Gras unter dem Automaten war verbrannt. Auf dem Dach steckte noch das Metallrohr, das mit dem Kunststoff verschmolzen war. Ein Kriminalhauptkommissar aus Schwäbisch Hall berichtete von erheblichen Werkzeugspuren. Im Inneren entdeckten die Ermittler Blut hinter den Auswahlschaltern, an der linken Seite sowie an einer Steckverbindung. „Das macht doch keinen Sinn, da brennbare Flüssigkeit reinzulassen. Da verbrennen doch die ganzen Zigaretten“, wendet Verteidigerin Sandra Göke ein. Der Beamte entgegnete, dass Zigarettenautomaten erstaunlich häufig mit Gas gesprengt würden.

Entscheidend war die Verteilung der Blutspuren. Nach Darstellung des Angeklagten hätte er lediglich einmal durch eine der Öffnungen gegriffen. Für Richterin Uta Herrmann war das angesichts der Fundorte und der menschlichen Armlänge kaum vorstellbar. Wer links hineingreife, könne nicht gleichzeitig Blut an einem Kabel rechts unten hinterlassen. „Ich habe große Zweifel an Ihren Schilderungen, wenn ich die Blutspuren sehe“, stellt Herrmann fest.

Das Bundeszentralregister des Angeklagten weist sechs Einträge auf, darunter gefährliche Körperverletzung, Verkehrsdelikte, gemeinschaftlichen Diebstahl in besonders schweren Fällen, Unterschlagung und Nötigung.

Besonders schwer wog ein früherer Vorfall: Gemeinsam mit Komplizen hatte er einen Mann in den Keller eines ehemaligen Luftschutzbunkers in Crailsheim gelockt, um vermeintliche Schulden einzutreiben. Das Opfer wurde geschlagen, mit Kabelbindern und Klebeband gefesselt. Zuletzt bedrohten die Männer den Mann mit einem Bolzenschneider sowie einem Gummihammer. Der Angeklagte hatte seinem gewalttätigen Komplizen dabei Rückendeckung gegeben. Hafterfahrung hat der 42-Jährige bereits gesammelt. Acht Monate saß er wegen eines anderen Delikts im Gefängnis, zuvor hatte er Zeit in Untersuchungshaft verbracht.

„Dummheit vorhanden“

Für Staatsanwalt Adis steht fest, dass sich die Tat wie angeklagt abgespielt habe. Die Einlassung des 42-Jährigen bezeichnete er als reine Schutzbehauptung. Die drei DNA-Treffer an unterschiedlichen Stellen sprächen gegen seine Darstellung.

Hinzu komme, dass der Angeklagte als gelernter Schweißer mit Metallarbeiten vertraut sei. Die Tat sei geplant gewesen und während einer laufenden Bewährung begangen worden. Angesichts der erheblichen kriminellen Energie und des inzwischen dritten Bewährungsbruchs sah Adis keine Grundlage für eine positive Sozialprognose. Er forderte ein Jahr und sechs Monate Haft ohne Bewährung.

Verteidigerin Göke hielt dagegen. Ihr Mandant habe lediglich die Gelegenheit genutzt, aus einem bereits zerstörten Automaten einige Zigarettenschachteln mitzunehmen. „Seine Dummheit ist vorhanden, aber darf hier nicht bestraft werden“, argumentiert sie und plädierte auf Freispruch.

Richterin Uta Herrmann folgte weitgehend der Staatsanwaltschaft und verurteilte den 42-Jährigen zu drei Monaten Haft ohne Bewährung.

Weshalb die Täter brennbare Flüssigkeit in den Automaten eingeführt hatten, blieb ungeklärt. Für die rechtliche Einordnung als besonders schwerer Fall war entscheidend, dass die entwendeten Waren besonders gegen Wegnahme gesichert waren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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